07.07.2009, 17:35
@ Cabriofreak, @ Bayerndiesel
Ein sogenanntes Grundhonorrar bzw. "Geschäftsgebühr" für die Erstberatung in Höhe von 190€ wird nur dann fällig, wenn der Anwalt den Klienten auch während der Erstberatung gegenüber einem Dritten vertreten hat bzw. tätig geworden ist. Siehe-->
http://www.frag-einen-anwalt.de/Anwaltsg...13705.html
Insofern keine Vetretung sattgefunden hat bzw. stattfindet, ist es auch nicht möglich, ein Honorrar zu fordern und somit bleibt die erstberatung kostenlos. Da ich geschieden bin und meines Berufes wegen schon einige Male mit RA's zu tun hatte, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das ich noch nie für eine Erstberatung ein Honorrar bezahlt habe. Das wird erst fällig, wenn man beim Anwalt eine Vollmacht unterschreibt aus der hervoprgeht, das er jemanden in einem oder mehreren Fällen anwaltlich vertritt und er somit Dritten gegenüber tätig wird. Das wird er schon dann, wenn er auch nur mit dem Dritten telefoniert oder ihn per Brief/Fax auf diese Vollmacht hinweist. Die Grenze ist also sehr gering, wann man diese Gebühr zu entrichten hat. Aber Kommunikation ist ja alles. Also vorher mit dem Anwalt abklären.
Hoffe Dann jetzt Licht ins Dunkel der Bürokratie gebracht zu haben.
greets...
Ein sogenanntes Grundhonorrar bzw. "Geschäftsgebühr" für die Erstberatung in Höhe von 190€ wird nur dann fällig, wenn der Anwalt den Klienten auch während der Erstberatung gegenüber einem Dritten vertreten hat bzw. tätig geworden ist. Siehe-->
http://www.frag-einen-anwalt.de/Anwaltsg...13705.html
Insofern keine Vetretung sattgefunden hat bzw. stattfindet, ist es auch nicht möglich, ein Honorrar zu fordern und somit bleibt die erstberatung kostenlos. Da ich geschieden bin und meines Berufes wegen schon einige Male mit RA's zu tun hatte, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das ich noch nie für eine Erstberatung ein Honorrar bezahlt habe. Das wird erst fällig, wenn man beim Anwalt eine Vollmacht unterschreibt aus der hervoprgeht, das er jemanden in einem oder mehreren Fällen anwaltlich vertritt und er somit Dritten gegenüber tätig wird. Das wird er schon dann, wenn er auch nur mit dem Dritten telefoniert oder ihn per Brief/Fax auf diese Vollmacht hinweist. Die Grenze ist also sehr gering, wann man diese Gebühr zu entrichten hat. Aber Kommunikation ist ja alles. Also vorher mit dem Anwalt abklären.
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Endlich mit US-Rückleuchten, weil man sie doch durch den TÜV bekommt
;AKOYA mit zweifarbigem Leder in rot/grau;S-Line Lenkrad;offener Luftfilter;Friedrich Motorsport Edelstahl ab Kat;18" Borbet LS schwarz poliert; EBC Greenstuff ringsum; Clarion DVD mit ausfahrbarem Touchscreen
;AKOYA mit zweifarbigem Leder in rot/grau;S-Line Lenkrad;offener Luftfilter;Friedrich Motorsport Edelstahl ab Kat;18" Borbet LS schwarz poliert; EBC Greenstuff ringsum; Clarion DVD mit ausfahrbarem TouchscreenDas Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren

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