Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck
#4
Ich meine mal, das etwas mitversichertes gestohlen werden muss(te). Also zum Beispiel das Radio oder so. Bei reinem Diebstahl nicht versicherter Waren mag das dann anders sein.
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
[Bild: ani.gif]
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RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - von Ollfried - 22.03.2010, 19:50

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