10.05.2010, 12:57
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß wenn der KLR in die Papiere eingetragen (und KFZ-steuerwirksam), ein nachträgliches Deaktivieren und damit herumfahren aus rechtlicher Sicht Steuerhinterziehung ist.
Was beim NG bisweilen nerven kann ist, daß der KLR das Gemisch beim Warmlaufen zusätzlich abmagert, so daß ein evtl. vorher bestehendes mildes NG-Problemchen auf einmal zu sehr großem NG-Problem wird.
Was beim NG bisweilen nerven kann ist, daß der KLR das Gemisch beim Warmlaufen zusätzlich abmagert, so daß ein evtl. vorher bestehendes mildes NG-Problemchen auf einmal zu sehr großem NG-Problem wird.
Grüße, Tom
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Undercover Agent With a Boxster
Und meine Diva lebt doch noch (thnX Timo!)
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Bilder von diversen Touren und dem Cab-Stammtisch
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