Hallo,hoffe bin hier mit meinem Thema richtig. Ich habe ein Audi Cabriolet 2.0 EZ 04.1996 . Für dieses Auto habe ich mir einen satz Brock B6 in 17" ET 13 mit folgender Bereifung 225/35/17 86Y inkl Teilegutacheten gekauft.Das Auto besitzt nur die Werkseitige Tieferlegung.Vorher waren auf dem Auto original Audi Alufelgen mit 195/65/15.Ergibt laut http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_...echner.htm (hoffe man darf hier einen Link einfach so einfügen) eine Abweichung von 4%. 7% darf man haben.Auch laut Brock dem Felgenhersteller soll es kein Problem sein diese Radkombie so einzutragen.Es müssen nicht mal Kanten gelegt werden.Als ich beim Tüv war sagte dieser mir das ich als erstes mal mit meinem alten Felgen zur Tachoprüfung fahren solle.Anschliessend sollte ich dann nochmal mit den neuen Felgen das Gleiche machen um zu sehen wir hoch die tatsächliche Abweichung sei.Das kam mir schon komisch vor.Als er mir dann auch noch sagte das ich eine neues Abgasgutachtem machen müsse bin ich erstmal wieder gefahren.Hat jemand von euch schonmal sowas erlebt das einer sich trotz Teilgutachten so in die Hose macht?Will nicht wieder zu nem anderen Tüv fahren um mir das gleich anzuhören.Oder muss man das tatsächlich so machen neuerdings?Wäre mir neu.Evtl weiß ja einer von euch nen Rat. Tachotesten + Abgasgutachen + evtl Tachjustage kosten nämlich mal locker hier bei uns 380-420.-€ komplett.Finde ich schon sehr heftig.Danke euch für eure Antworten.Habe mal nen Bild angehängt.
Brock B6 17" Tüvprüfer spinnt
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