16.04.2012, 15:22 
	
	
	
		Erstens geht es nicht um den Abrollwiderstand sondern um den Abrollumfang und
Zweitens geht es darum, ob durch eine bestimmte Reifen-Felgenkombination eventuell die
Betriebserlaubnis erlischt - und zwar mit den nicht unwesentlichen rechtlichen Konsequenzen.
	
	
Zweitens geht es darum, ob durch eine bestimmte Reifen-Felgenkombination eventuell die
Betriebserlaubnis erlischt - und zwar mit den nicht unwesentlichen rechtlichen Konsequenzen.
Gruss
der Klosterneuburger
	
	
der Klosterneuburger

 FAQ
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