25.04.2012, 10:05
Hallo,
hier sollte ein bischen Vorsicht walten! Selbstverständlich sind unsere Kaltlaufregler alle in Betrieb und vorschriftsmäßig angeklemmt. Sie werden im Rahmen einer Fehlersuche nur kurzfristig, um ihn als Fehlerquelle auszuschliessen, abgeklemmt und natürlich nach Fehlerabstellung wieder angeklemmt. Wer will sich schon der Steuerhinterziehung strafbar machen!?! Nicht wahr!!
Also ich habe nacheinander zwei verschiedene Fahrzeuge einmal mit dem HJS und einmal mit dem Twintec betrieben. Der elektrisch arbeitende HJS, der wirklich nur eine kurzfristige Drehzahlerhöhung bewirkte, war tatsächlich großer Mist. Der rein mechanisch/pneumatisch arbeitende Twintec, der zusätzlich Luft zu der in der Warmlaufphase eh sehr fetten Gemischangelegenheit dazumischt, bewirkte nur eine geringe Drehzahlanhebung. Beide wurden bei mir übrigens mit Typ und Seriennummer in den Fahrzeugpapieren eingetragen, nachdem eine AU-berechtigte Werkstatt den Einbau auf dem beigefügten Formular bestätigte. Also muß man beim Ausbau derselben diese auch wieder austragen lassen. Ob das ein Tüv-Prüfer machen muß oder ob eine AU-berechtigte Werkstatt den Ein- und Ausbau bestätigt und das ausreicht würde ich von den Gegebenheiten des neuen Kats abhängig machen. Zum Papiereändern muß man aber auf jeden Fall zum StVA.
Gruß
Uwe
hier sollte ein bischen Vorsicht walten! Selbstverständlich sind unsere Kaltlaufregler alle in Betrieb und vorschriftsmäßig angeklemmt. Sie werden im Rahmen einer Fehlersuche nur kurzfristig, um ihn als Fehlerquelle auszuschliessen, abgeklemmt und natürlich nach Fehlerabstellung wieder angeklemmt. Wer will sich schon der Steuerhinterziehung strafbar machen!?! Nicht wahr!!
Also ich habe nacheinander zwei verschiedene Fahrzeuge einmal mit dem HJS und einmal mit dem Twintec betrieben. Der elektrisch arbeitende HJS, der wirklich nur eine kurzfristige Drehzahlerhöhung bewirkte, war tatsächlich großer Mist. Der rein mechanisch/pneumatisch arbeitende Twintec, der zusätzlich Luft zu der in der Warmlaufphase eh sehr fetten Gemischangelegenheit dazumischt, bewirkte nur eine geringe Drehzahlanhebung. Beide wurden bei mir übrigens mit Typ und Seriennummer in den Fahrzeugpapieren eingetragen, nachdem eine AU-berechtigte Werkstatt den Einbau auf dem beigefügten Formular bestätigte. Also muß man beim Ausbau derselben diese auch wieder austragen lassen. Ob das ein Tüv-Prüfer machen muß oder ob eine AU-berechtigte Werkstatt den Ein- und Ausbau bestätigt und das ausreicht würde ich von den Gegebenheiten des neuen Kats abhängig machen. Zum Papiereändern muß man aber auf jeden Fall zum StVA.
Gruß
Uwe