28.04.2012, 11:45
(26.04.2012, 16:27)Cinderella schrieb: Das ist nicht grenzwertig sondern verboten und Erlöschung der Betriebserlaubnis dieses Fahrzeugs.
Du darfst ja noch nicht einmal alles so einbauen das es funktionieren würde in ein solches Baujahr, wenn Du Kabel, Steuergerät usw. einbauen würdest.
Ihr alle hier dürftet rechtlich gesehen ja noch nicht einmal einen ausgebauten Airbag besitzen, außer Ihr hättet den Darfschein hierfür, aber dann müßte die Lagerung auch in speziellen Schränken/Käfigen erfolgen.
Das so etwas zum Teil auch noch als Päckchen verschickt wird ist leider Realität !!! Denn sie wissen nicht was sie tun !!!
Aber wie sieht das ganze bei einem leeren Lenkrad aus, sprich wenn kein Airbag mehr da ist, sondern nur ein leergeräumter "Blinddeckel"?
gruß manny
Gruß Manny
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Autofotografie
Veränderungen:
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
ZV-Panikschalter im Türgriff; TFL in den Nebelscheinwerfern; Scheinwerferreinigungsanlage; 12V Steckdose im Kofferraum; Hardtop; MAM6 Felgen; Sportlenkrad mit Glatt-/Lochleder unten abgeflacht; Reinhold Module;