22.02.2005, 19:44
Hi Micha!
Die Antwort wurde schon im anderen Thread geschrieben (wer ihn gelesen hat)....
Stilllegen, also Plaketten abkratzen, darf NUR der TÜV!
Die Polizei darf lediglich die Weiterfahrt vor Ort untersagen oder Abschleppen lassen ...
Es sei denn, dass der Wagen (die Kennzeichen) ausgeschrieben sind zur Entstempelung... z.B. weil die Versicherung nicht bezahlt wurde, DANN DARF ENTSTEMPELT WERDEN.
In deinem geschilderten Fall wäre eine Untersagung der Weiterfahrt möglich gewesen (wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten war)... wovon meiner Meinung nach nicht auszugehen war...
Es würde lediglich ein Erlöschen der BE dabei "rumkommen" (3 Punkte + 50 EUR Bußgeld + Verw. Kosten). Mehr nicht!!!
Habe auch schon mal ´nem BMW 316i Compact mit einem Schnitzler S3... (220 PS) Motor (welcher ebenfalls nicht eingetragen war) vor Ort stillgelegt. Mittlerweile weiß ich, dass es nicht zulässig war
Die Antwort wurde schon im anderen Thread geschrieben (wer ihn gelesen hat)....
Stilllegen, also Plaketten abkratzen, darf NUR der TÜV!
Die Polizei darf lediglich die Weiterfahrt vor Ort untersagen oder Abschleppen lassen ...
Es sei denn, dass der Wagen (die Kennzeichen) ausgeschrieben sind zur Entstempelung... z.B. weil die Versicherung nicht bezahlt wurde, DANN DARF ENTSTEMPELT WERDEN.
In deinem geschilderten Fall wäre eine Untersagung der Weiterfahrt möglich gewesen (wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten war)... wovon meiner Meinung nach nicht auszugehen war...
Es würde lediglich ein Erlöschen der BE dabei "rumkommen" (3 Punkte + 50 EUR Bußgeld + Verw. Kosten). Mehr nicht!!!
Habe auch schon mal ´nem BMW 316i Compact mit einem Schnitzler S3... (220 PS) Motor (welcher ebenfalls nicht eingetragen war) vor Ort stillgelegt. Mittlerweile weiß ich, dass es nicht zulässig war
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200