Plakette abkratzen
#2
Hi Micha!

Die Antwort wurde schon im anderen Thread geschrieben (wer ihn gelesen hat).... Zwinker
Stilllegen, also Plaketten abkratzen, darf NUR der TÜV!
Die Polizei darf lediglich die Weiterfahrt vor Ort untersagen oder Abschleppen lassen ...

Es sei denn, dass der Wagen (die Kennzeichen) ausgeschrieben sind zur Entstempelung... z.B. weil die Versicherung nicht bezahlt wurde, DANN DARF ENTSTEMPELT WERDEN.

In deinem geschilderten Fall wäre eine Untersagung der Weiterfahrt möglich gewesen (wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten war)... wovon meiner Meinung nach nicht auszugehen war... Is dat wirklich so?
Es würde lediglich ein Erlöschen der BE dabei "rumkommen" (3 Punkte + 50 EUR Bußgeld + Verw. Kosten). Mehr nicht!!! Au Backe

Ninja Habe auch schon mal ´nem BMW 316i Compact mit einem Schnitzler S3... (220 PS) Motor (welcher ebenfalls nicht eingetragen war) vor Ort stillgelegt. Mittlerweile weiß ich, dass es nicht zulässig war Ninja
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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[Kein Betreff] - von cab-driver - 22.02.2005, 17:47
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