23.03.2005, 13:59
Na ja,
das ojektive Recht in Deutschland (also lt. Gesetz und Verordnung) hat ja ganz klar die Geschichte geregelt: ein Fahrzeug, eine Zulassung, keine Wechselkennzeichen.
Somit bringt die Argumentation: "Wusste ich nicht. Es fährt doch immer nur ein Wagen, ..." auch nichts. :kontra:
Die Versicherung wird darüber hinaus den nicht zugelassenen Wagen nicht versichern, und auch der zugelassene Wagen wird nicht mehr dem Versicherungsschutz unterliegen - schließlich hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt. Und sobald dieses "grob fahrlässig" ins Spiel kommt hast du verloren.
Um es kurz zu machen: Es würde ne Menge Ärger geben.
Gruß
Chris
das ojektive Recht in Deutschland (also lt. Gesetz und Verordnung) hat ja ganz klar die Geschichte geregelt: ein Fahrzeug, eine Zulassung, keine Wechselkennzeichen.
Somit bringt die Argumentation: "Wusste ich nicht. Es fährt doch immer nur ein Wagen, ..." auch nichts. :kontra:
Die Versicherung wird darüber hinaus den nicht zugelassenen Wagen nicht versichern, und auch der zugelassene Wagen wird nicht mehr dem Versicherungsschutz unterliegen - schließlich hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt. Und sobald dieses "grob fahrlässig" ins Spiel kommt hast du verloren.
Um es kurz zu machen: Es würde ne Menge Ärger geben.
Gruß
Chris