10.05.2005, 11:58
Zitat:Originally posted by Gerti@10 May 2005, 10:51:11bei roten nr., ja!!
Hi!
Rein rechtlich sind die Kurzzeitkennzeichen nur für den Weg der Überführungsfahrt, nicht aber für Spazierfahrten gültig. Du musst nämlich Start und Ziel der "Überführungsfahrt" angeben.
Gruß,
Gerti
aber bei den "gelben" nicht, da kriegste nur son roten "übergangsfahrzg.schein" wo du die Fahrgestellnr. eintragen musst... da kannste die ganzen 5 tage mit rumfahren!! bist halt immer auf probefahrt
