Frage zu Kurzzeitkennzeichen
#4
Zitat:Originally posted by Gerti@10 May 2005, 10:51:11
Hi!

Rein rechtlich sind die Kurzzeitkennzeichen nur für den Weg der Überführungsfahrt, nicht aber für Spazierfahrten gültig. Du musst nämlich Start und Ziel der "Überführungsfahrt" angeben.

Gruß,
Gerti
bei roten nr., ja!!
aber bei den "gelben" nicht, da kriegste nur son roten "übergangsfahrzg.schein" wo du die Fahrgestellnr. eintragen musst... da kannste die ganzen 5 tage mit rumfahren!! bist halt immer auf probefahrt Bääääää
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[Kein Betreff] - von Maveric - 09.05.2005, 18:45
[Kein Betreff] - von Boris - 10.05.2005, 10:48
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