19.07.2007, 10:52
Hallo
Habe mich noch mal mit dem TüV Prüfer unterhalten, der hat mir erklärt das seit 1,06,2007 ein neues EU Gesetz in Kraft ist das die Eintragung mit Festigkeitsgutachten untersagt.
Ab diesem Zeitpunkt drauch man ein Gutachten damit er auf dem Arbeitsblatt ein 9 stellige Gutachten Nr.vermerken kann auf die sich die Prüfung stütz.
Gruss Crouser
Habe mich noch mal mit dem TüV Prüfer unterhalten, der hat mir erklärt das seit 1,06,2007 ein neues EU Gesetz in Kraft ist das die Eintragung mit Festigkeitsgutachten untersagt.
Ab diesem Zeitpunkt drauch man ein Gutachten damit er auf dem Arbeitsblatt ein 9 stellige Gutachten Nr.vermerken kann auf die sich die Prüfung stütz.
Gruss Crouser