16.01.2008, 01:25
erstmal an macco - unqualifizierte bemerkungen gehören nicht in das forum.
ich habe schon beim felgen eintragen mit dem prüfer gesprochen. wenn es bereits ein fahrzeug gibt, dass eine eintragung hat und wenn sich das verdeck ab 50 km/h nicht mehr öffnen läßt, sieht es mit der eintragung gut aus.
wenn die module tüv-eingetragen sind, besteht auch die abe und damit der allgemeine versicherungsschutz.
wenn die module nicht eingetragen sind, besteht keine abe und somit kein versicherungsschutz.
ich habe schon beim felgen eintragen mit dem prüfer gesprochen. wenn es bereits ein fahrzeug gibt, dass eine eintragung hat und wenn sich das verdeck ab 50 km/h nicht mehr öffnen läßt, sieht es mit der eintragung gut aus.
wenn die module tüv-eingetragen sind, besteht auch die abe und damit der allgemeine versicherungsschutz.
wenn die module nicht eingetragen sind, besteht keine abe und somit kein versicherungsschutz.