17.01.2008, 10:21
Moin!
Eine Eintragung halte ich trotzdem für nicht nötig und für nicht möglich.
Ollfried
Geri schrieb:Wenn die Module einen Kurzschluss verursachen und deswegen die Karre abbrennt. der Sachverständige sich die Mühe macht um den Fehler zu finden und in dem verglühten Haufen die Module überhaupt noch identifizieren kann, sich dann weiters die Mühe macht um zu gucken was das denn überhaupt für Module sind und beim Herrsteller nachfragt ob die ne ABE haben.....ja wenn er soweit kommt könnte er den Kaskoschaden verweigern zu bezahlen.Das klingt soooo weit weg, aber bei mir wars ja so. Der Brand wurde nicht von den Modulen verursacht, aber der Gutachter hat sich das zerlegte Fahrzeug schon seeeehr genau angesehen. Hätte ich die Module nicht vorsorglich ausgebaut, wer weiß... So war davon jedenfalls nichts zu sehen, als er quasi jeden Zentimeter des Kabelbaums untersucht hat.
Eine Eintragung halte ich trotzdem für nicht nötig und für nicht möglich.
Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!