25.01.2008, 23:44
Moin!
Oha, Vorsicht. Wie gesagt, da hat ne GBR bestellt und ich glaub dann gilt HGB, nicht BGB. Demnach hätte man den Sachmangel schneller melden müssen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ollfried
Oha, Vorsicht. Wie gesagt, da hat ne GBR bestellt und ich glaub dann gilt HGB, nicht BGB. Demnach hätte man den Sachmangel schneller melden müssen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ollfried
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
![[Bild: ani.gif]](http://www.die-kaennchen.de/bilder/audi/ani.gif)
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