Riss im vorderen Stoßfänger
#11
Nabend,

Ja handelt sich um eine Originale.

Werde mich morgen mal zu einer Werkstatt begeben mal schauen was die sagen aber das mit dem verschweißen hört sich ziemlich gut an.
Allerdings war mein Onkel heute wieder da (Geburtstagsfeier) und meinte, dass der Riss vielleicht in Spachtelmasse ist. Er war sich nicht ganz sicher (arbeitet aber bei Audi).

Sieht das eher nach Spachtelmasse aus oder sieht die einfach gerissen so aus? Ist für mich leider nicht ersichtlich Sorry! Tut mir leid!

Schönen Abend noch
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#12
Das ockerfarbene ist sicher Feinspachtel, mit Glück ist tatsächlich nur die gerissen und die Stoßstange darunter ist noch ok. Das siehst du aber erst wenn du das großflächig wegschleifst. Ich befürchte aber dass genau an der gleichen Stelle schonmal repariert wurde und die alte Stelle wieder gebrochen ist, deswegen auch die Spachtel an der Stelle.

Gruß Sebastian
[Bild: f7bplq6d.jpg]
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#13
Hallo Stephan (@salador),

es ging mir eigentlich nur darum, dass ne Pauschalierung über Versicherungsbedingungen, nach dem Motto so wie es früher war, nicht mehr zeitgemäß ist.
(17.04.2015, 16:24)salador schrieb: Hallo,

typischerweise ist bei Privat-Haftpflicht Schäden an KFZ ausgeschlossen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Privathaft...rsicherung ...
(17.04.2015, 20:49)salador schrieb:
(17.04.2015, 16:59)Bayerndiesel schrieb: leider (oder auch "Gott-sei-Dank") stimmt dies nicht mehr so ganz.
Hi,

der Onkel ist aber dem Wagen _gefahren_ und hat dabei einen Parkunfall gehabt. Die Privathaftpflicht, die dafür einspringt, die würde ich gerne mal sehen. ...
Ich gebe Dir Recht; mir ist bis dato auch keine Versicherungsgesellschaft bekannt, aus deren Privathaftpflichtbedingungswerk die genannte Schadenskonstellation zur Leistungspflicht führen würde - für die Zukunft will ich es aber nicht ausschließen wollen. Siehe auch mein Beispiel; wer hätte gedacht, dass Kfz Be- und Entladeschäden in den Bereich der Privathaftpflicht (bei meiner Versicherung) zu finden seien, wo dies nach alter Lehrmeinung immer noch in den Kfz-Haftpflichtversicherungsbereich gehört.

Einer der Unterschiede bei diesem Beispiel ist doch der:
  • den Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet führt zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Jahr;
  • den Schaden der Privathaftpflichtversicherung gemeldet -> keine Rückstufung, da es dort keine Schadenfreiheitsklassen gibt.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#14
Moin


zum kleben von Kunststoffen und füllen von Rissen kann ich das

http://www.petec.de/index.php?id=485,

empfehlen . Wird beim Lacker oft benutzt , ist leicht flexibel und ist sehr schnell durchgetrocknet .
Zuerst bei der Schadstelle den alten Spachtel entfernen . Mit Alkohol oder Silicon Entferner reinigen , kleine Nut einfräsen (Dremel o.Ä.) , nochmal reinigen , eine Raupe Kleber aufbringen und glatt streichen .
Trocknen lassen , spachtel und dann den Lackaufbau .

Wichtig ist den Spachtel zu entfernen und nachher mit flexiblen Spachtel die Schadfläche zu behandeln. Dann reißt es auch nicht mehr .
Normaler Füll- oder Feinspachtel ist zu hart.
Gruß aus OWL
Die Stimme der Vernunft ist glücklicher Weise so leise, daß sie selten gehört wird.


Ringe Fuhrpark: Cabrio 2.3 '92Cabrio 2.6 '95, Cabrio 2.8 '98V8 3.6 '89,  80 B4 2.8 Fronti '92
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#15
(20.04.2015, 11:12)Bayerndiesel schrieb: Ich gebe Dir Recht; mir ist bis dato auch keine Versicherungsgesellschaft bekannt, aus deren Privathaftpflichtbedingungswerk die genannte Schadenskonstellation zur Leistungspflicht führen würde - für die Zukunft will ich es aber nicht ausschließen wollen. Siehe auch mein Beispiel; wer hätte gedacht, dass Kfz Be- und Entladeschäden in den Bereich der Privathaftpflicht (bei meiner Versicherung) zu finden seien, wo dies nach alter Lehrmeinung immer noch in den Kfz-Haftpflichtversicherungsbereich gehört.

Hi,

sicher, man muss sich immer die eigene Versicherungspolice genau ansehen und im Ernstfall kann auch der Gang zum RA helfen. Die aktuelle Rechtssprechung kann sich ja geändert haben. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, so heisst es so schön.

Dass Be- und Entladeschäden von der Privathaftpflicht zu tragen sind, halte ich aber sowieso für zwingend. Wenn ich Dein Auto mit meinem Einkaufswagen verbeule, wieso sollte dann meine KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen? (Eventuell habe ich gar keine, weil nur Radfahrer.) Oder gar Deine? Mein Wagen war ja am Unfall gar nicht beteiligt und Du hast den Schaden nicht verursacht. Wenn ich mich in die Büsche schlage, bleibt Dir noch deine Vollkasko (wenn die Schäden am geparkten Fahrzeug trägt), aber das ist natürlich schoffelig.

Wenn ich also nicht weglaufe oder Du mich zu fassen kriegst, dann muss ich den Schaden bezahlen und dafür, dass ich unabsichtlich anderer Leute Sachen kaputt mache, genau dafür habe ich doch die Privat-Haftpflicht.
Warum sollte es ein Unterschied sein, ob ich Dir Deine superteure Ming Vase zerschlage oder eine Delle ins parkende Auto ramme?

Mag sein, dass das früher anders entschieden wurde, aber ich halte das so rum für logisch. Man müsste mal nach Urteilen zum Thema suchen.

Da der aktuelle Fall aber ganz anders liegt, ist es schon ein wenig offtopic.

Okay, trotzdem mal gegoogel (aus AutoBild):

"Schäden beim Gebrauch des Kraftfahrzeugs
Er ist führerscheinfrei, nicht gefährlich – und kann doch Ärger anrichten: der Einkaufswagen. Schrammt er auf dem Supermarktparkplatz Kotflügel oder Tür fremder Autos, sind schnell 1000 Euro für eine Reparatur fällig. Wer zahlt das?
Natürlich der Wagenlenker, denn er ist uneingeschränkt haftpflichtig (§ 823 BGB). Vielleicht aber hat er Glück, und eine Versicherung übernimmt die Zahlung. Doch dabei kommt es, juristisch spitzfindig, auf den Einzelfall an. Die Erklärung: Passiert der Schaden durch einen Einkaufswagen, der beim Beladen des Autos wegrollt, zahlt die Autohaftpflicht.
Denn das Malheur steht in Zusammenhang mit dem "Gebrauch des Kraftfahrzeugs". Ramponiert der Wagenschieber dagegen auf dem Weg zu seinem Auto fremdes Blech, muss er die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, er hat eine Privathaftpflicht. Die ist für einen solchen Fall zuständig. "

Oder was im richtigen Juristendeutsch:

http://www.ra-versicherung.de/beladung-u...-eines-kfz

Schön aufgedröselt:
http://www.kfz-experte.de/files/shared/K...flicht.pdf

In Summe:
Es hängt davon ab, ob das Gericht die Benutzung des KFZ als mit dem Unfall ursächlich im Zusammenhang stehend ansieht oder nicht.
Und nach der Lektüre der obigen Links: Das kann ganz schön spitzfindig werden...


MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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#16
Hallo Stephan,
(20.04.2015, 15:19)salador schrieb: Dass Be- und Entladeschäden von der Privathaftpflicht zu tragen sind, halte ich aber sowieso für zwingend. Wenn ich Dein Auto mit meinem Einkaufswagen verbeule, wieso sollte dann meine KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen? ...
Nein; wenn Du den Einkaufswagen nur so hin- und herschiebst, ist es juristisch gesehen kein Be- und Entladeschaden, da nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz's -> somit ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Aber hier zitierst Du ja auch schon die Lösung.
(20.04.2015, 15:19)salador schrieb: ...Doch dabei kommt es, juristisch spitzfindig, auf den Einzelfall an. Die Erklärung: Passiert der Schaden durch einen Einkaufswagen, der beim Beladen des Autos wegrollt, zahlt die Autohaftpflicht.
Denn das Malheur steht in Zusammenhang mit dem "Gebrauch des Kraftfahrzeugs". ...
Und dafür leistet normalerweise keine Privathaftpflichtversicherung - Ausnahme siehst Du bei mir.

Weiteres Beispiel: Beim Ein- oder Aussteigen schlägt die Tür gegen ein anderes Fahrzeug - hängt auch mit dem "Gebrauch des Kfz's" zusammen und wird als Be- und Entladeschaden angesehen.

Denke, damit ist alles gesagt und wir brauchen den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#17
(20.04.2015, 16:01)Bayerndiesel schrieb: Aber hier zitierst Du ja auch schon die Lösung.

Hi,

Stimmt, die in den Links dargestellte Rechtssprechung scheint da mit sehr feiner Klinge die Frage "Gebrauch des KFZ: Ja/Nein" zu entscheiden.
Juristerei ist halt was für Juristen... Smile

Aber egal, das ganze führt von der eigentlichen Frage sehr weit weg.

MfG

Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.
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