Nabend,
und hier das passende deutsche Gesetz, habe ich auf meiner Homepage liegen:
Klick mich über die Verpflichtung das "Fahrzeuge mit Gasentladungslampen mit einer Scheinwerferreinigungsanlage sowie einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt ausgerüstet sein müssen ......" (pdf, auf Seite 15, § 50)
Auf diesem Bundesgesetzblatt wurde dann auf der Seite 20, Pkt y) die Ausnahme für das Vorhandensein der Scheinwerferreinigungsanlage für Fahrzeuge die vor dem 1. April 2000 mit Gasentladunglampen ausgerüstet worden sind, geregelt.
wenn man nach dem Wort "Gasentladungslampen" sucht wird man schneller fündig.
Auf Deutsch, wenn das betreffende Fahrzeug schon vor 04/2000 bauartbedingte Xenons hatte kann man ziemlich getrost nachrüsten. Das war für mich beim Passat sehr wichtig
Da es aber beim Cabrio niemals Xenon gegeben hat, kommt diese Ausnahmeregelung nicht zur Geltung. Deswegen muss, wie schon richtig angemerkt wurde, eine Scheinwerferwasch- und automatische LWR ebenfalls nachgerüstet werden. Und das steht in meinen Augen in keiner Relation zum Aufwand. Noch dazu wo es nicht einmal passende Scheinwerfer gibt.