02.08.2009, 20:27
Tach.
So wie Jörn es beschrieben hat, trifft es voll zu. Die gleiche Aussage habe ich ebenfalls erhalten, als ich das erste Jahr Saison gefahren bin und fragend bei meiner Versicherung stand.
Kleiner Nachtrag:
Auch mit abgelaufenem TÜV darf man zu Beginn der Saison zur Werkstatt / TÜV fahren, wenn der Verfallsmonat in der Ruhepause lag. Hierzu sind keine Kurzzeitkennzeichen nötig.
Grüße Wiegald
So wie Jörn es beschrieben hat, trifft es voll zu. Die gleiche Aussage habe ich ebenfalls erhalten, als ich das erste Jahr Saison gefahren bin und fragend bei meiner Versicherung stand.
Kleiner Nachtrag:
Auch mit abgelaufenem TÜV darf man zu Beginn der Saison zur Werkstatt / TÜV fahren, wenn der Verfallsmonat in der Ruhepause lag. Hierzu sind keine Kurzzeitkennzeichen nötig.
Grüße Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
![[Bild: 156482.png]](http://images.spritmonitor.de/156482.png)
Westsachsen-Chapter
![[Bild: 156482.png]](http://images.spritmonitor.de/156482.png)
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"