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Hallo Gemeinde,
hab da mal eine Frage:
Unter welchen Umständen und vor allem wie kann man ein Fahrzeug, welches auf Saisonkennzeichen zugelassen ist, ausserhalb der Saison bewegen ?? Ich habe gesagt bekommen, dass man das nicht mit roten Kennzeichen machen darf, da das dann wohl Versicherungsbetrug wäre...
Also, raus mit der Sprache !!
der dealer
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Hallo,
in meinen Augen gilt das Fahrzeug ausserhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens als abgemeldet und kann daher auch mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen bewegt werden!
Gruß Kai
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Hi,
also mit einem roten Kennzeichen für KFZ Handel und Handwerk kannst Du definitiv in der Saisonpause fahren. Diese Kennzeichen sind ja dazu da, nicht zugelassene KFZ zu Probe- und Überführungsfahrten zu bewegen. Was Du nicht darfst ist, Dein Saisonkennzeichen und zusätzlich die rote Nummer montieren, da hie keine eindeutige Identifizierung erfolgen kann.
Die Info stammt von einem befreundeten Polizisten, den ich beim Einbau meines Fahrwerkes im vorletzten Winter diesbezüglich befragt hatte.
Gruß Jörn
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Hallo zusammen,
vor Begiinn der Saison hat mein mein Cab mit rot 06 abgeholt und nach dem Abschluss der Arbeiten auf gleiche Weise zurückgebracht. Guter, legaler Service.
Gruß,
kAlle
Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
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Mhhh...,
also meinen Infos zur Folge gilt das Saisonfahrzeug eben nicht als abgemeldet. Es besteht eine sogenannte Ruheversicherung. Und dann wäre das Auto irgendwie doppelt versichert oder sowas...
der dealer
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Hi,
die Ruheversicherung bezieht sich nur auf die Kasko. Wenn also das Auto während der Ruhephase von Deinem Privatgrundstück geklaut wird, dann wird hier geleistet. In der Haftpflichtvers. gibt es keine Ruhe. In der Saison -> versichert; ausserhalb der Saison -> nicht versichert.
Darum darfst Du Dein Cab auch im Winter z.B. nicht auf einer öffentlichen Straße abstellen, weil auch wenn Du es nicht bewegst gibt es hier immer noch die sog. Gefährdungshaftung, die aber dann nicht versichert ist ( Gefährdungshaftung gilt z.B. wenn aus dem stehenden Auto Benzin ausläuft und in die Kanalisation gelangt -> Kosten der Beseitigung ).
Somit gibt es hier keine Doppelversicherung mit dem roten Kennzeichen. Denn durch dieses ist Dein Cab ausserhalb der Saison Haftpflicht versichert.
Gruß Jörn
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Klingt einleuchtend...
Dann wid es wohl so in Ordnung sein ! Danke !
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(22.07.2009, 15:47)Kai schrieb: Hallo,
in meinen Augen gilt das Fahrzeug ausserhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens als abgemeldet und kann daher auch mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen bewegt werden! Sehe ich genauso... ohne ins schlaue Buch geguckt zu haben.
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Das ist korrekt, habe ich letztes Jahr auch 2 mal gemacht, nach absprache mit meiner Versicherung, und die sollten es ja wissen denke ich ;-)
Gruß Bernd
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Hi,
Also du darfst das KFZ mit roten nummern und auch mit Kurzzrit kennzeichen bewegen, die begründung ist ganz einfach für ein KFZ das auf saison angemeldet ist wird auch nur für die saison steuen gezahlt also ist es den rest des jahres abgemeldet. Die Versicherung ist ein anderes thema die ist ja weiterhin gültig wegen diebsathl oder Vandalismus oder Elementarschäden.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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