15.09.2008, 14:23
Es gab in letzter Zeit eine gesetzesänderung, wonach es nicht mehr alleine ausschlaggebend ist, ob die LAuffläche bedeckt ist, sondern vielmehr das verhätnis zwischen Felgengröße, ET und Reifenbreite entscheidend dafür ist, ob man' eingetargen bekommt, oder nicht. Man will wohl dem entgegenwirken, das bie vielen unserer "Opel- und Golffreunde" die felge meterweit raussteht aber die Lauffläche dennoch bedeckt ist, daher obacht!
Gruß
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi