30.10.2009, 00:30
[offtopic]: (sry)
nee, nicht in die Tonne
Zumindest nicht in deine oder die deines Nachbarn...
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
1.ist das nicht ok!!
§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
2. 7,50€ weg!
§ 6 Starterbatterien
(1) Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind zusätzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Starterbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe der Pfandmarke verbinden. (...)
BattV
[/offtopic]
(29.10.2009, 01:12)bumbasi schrieb: ich glaub bei komplett entladener batterie hilft auch kein ladegerät mehr....
dann bleibt nur der weg in die mülltonne.
es sei denn man kennt einen experten....
nee, nicht in die Tonne
Zumindest nicht in deine oder die deines Nachbarn...
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
1.ist das nicht ok!!
§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
2. 7,50€ weg!
§ 6 Starterbatterien
(1) Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind zusätzlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Starterbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe der Pfandmarke verbinden. (...)
BattV
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