23.02.2010, 22:02
Hallo,
wenn der Bremskraftregler nicht nach Tieferlegung neu eingestellt wird ist das schon fahrlässig (Bestandteil der Anforderungen bei jeder Tieferlegung). Merkt man im normalen Fahrbetrieb auch kaum - aber bei der Extrembremsung kann dir das Cab hinten überbremsen und das in einer Kurve - den Rest malst du dir selbst aus.
Als Grisu kann ich dir nur sagen, wenn es gut geht Glück gehabt - geht auch schnell in die Hose.
Fakt ist das die ETKA-Nummern und die Neuteilpreise sich extrem unterscheiden und deshalb fast jeden davon abhalten das Teil mit zutauschen. Der Tausch ist allerdings auch nicht ohne Risico - speziell die Bremsleitungen die im laufe der Jahre oxidieren.
Der kompetente Tüvler lässt einen Bremsleistungsnachweis durchführen - ohne wirds billiger aber nicht sicherer.
Gruß
Schorsch
wenn der Bremskraftregler nicht nach Tieferlegung neu eingestellt wird ist das schon fahrlässig (Bestandteil der Anforderungen bei jeder Tieferlegung). Merkt man im normalen Fahrbetrieb auch kaum - aber bei der Extrembremsung kann dir das Cab hinten überbremsen und das in einer Kurve - den Rest malst du dir selbst aus.
Als Grisu kann ich dir nur sagen, wenn es gut geht Glück gehabt - geht auch schnell in die Hose.
Fakt ist das die ETKA-Nummern und die Neuteilpreise sich extrem unterscheiden und deshalb fast jeden davon abhalten das Teil mit zutauschen. Der Tausch ist allerdings auch nicht ohne Risico - speziell die Bremsleitungen die im laufe der Jahre oxidieren.
Der kompetente Tüvler lässt einen Bremsleistungsnachweis durchführen - ohne wirds billiger aber nicht sicherer.
Gruß
Schorsch