03.03.2010, 14:17
O.k. Owe,
vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt - definitiv ist aber, dass bei "Einbruchdiebstahl" 'ne TK auch die Beseitigung der "Einbruchspruchen" bezahlt. Ansonsten habt ihr natürlich Recht, dass ein "nur" beschädigtes Verdeck nicht über die TK abgerechnet wird. Wollte dem Paul eigentlich nur ein paar Infos mit an die Hand geben, dass wenn dieser oder jener Schadenfall eintritt er dann den Verdecktausch auf Versicherungskosten vornehmen kann (deshalb auch mein Rat/Hinweis, dass er den Schnitt erstmal beim Sattler reparieren lassen und keinen Schadenfall provozieren soll)
Bzgl. warum SB bei VK höher ist als bei TK: Meistens ist es so - wird auch von den meisten Vertretern der Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsmaklern so empfohlen (z. B. TK mit SB 150 und VK mit SB 300, 500 oder noch mehr) - ob sinnvoll und wirtschaftlich oder nicht, darüber will ich gar nicht spekulieren.
vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt - definitiv ist aber, dass bei "Einbruchdiebstahl" 'ne TK auch die Beseitigung der "Einbruchspruchen" bezahlt. Ansonsten habt ihr natürlich Recht, dass ein "nur" beschädigtes Verdeck nicht über die TK abgerechnet wird. Wollte dem Paul eigentlich nur ein paar Infos mit an die Hand geben, dass wenn dieser oder jener Schadenfall eintritt er dann den Verdecktausch auf Versicherungskosten vornehmen kann (deshalb auch mein Rat/Hinweis, dass er den Schnitt erstmal beim Sattler reparieren lassen und keinen Schadenfall provozieren soll)
Bzgl. warum SB bei VK höher ist als bei TK: Meistens ist es so - wird auch von den meisten Vertretern der Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsmaklern so empfohlen (z. B. TK mit SB 150 und VK mit SB 300, 500 oder noch mehr) - ob sinnvoll und wirtschaftlich oder nicht, darüber will ich gar nicht spekulieren.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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