15.08.2010, 07:56
Das Kurzzeitkennzeichen bekommen auch Antragsteller ohne deutschen Wohnsitz. Es gibt für das 5-Tage-Kennzeichen auch Deckungskarten mit grüner Auslandsdeckungskarte (kostet dann beim Versicherer ca. 1-5 Euro mehr als der reine Deutschlandversicherungsschutz).
Allerdings werden die Kurzzeitkennzeichen nicht in allen Ländern anerkannt.
Preis je nach Region zwischen 60 und 120 Euro komplett mit Versicherung, Schildern und Gebühr beim Straßenverkehrsamt.
Erforderliche Unterlagen: gültige Ausweispapiere des Antragstellers bzw. Gewerbeanmeldung bei Firmen, Deckungskarte bzw. evb-Nummer der Versicherung. Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Evtl. Vollmacht wenn jemand anderes als der Halter den Antrag stellt.
Das Fahrzeug muß sich in verkehrssicherem Zustand befinden, gültige Tüv/AU sind aber nicht notwendig.
Als Alternative dazu ist das Ausfuhrkennzeichen ("Zoll-Kennzeichen") mit dem roten Feld am rechtzen Rand mit Ablaufdatum sehr interessant.
Dieses Kennzeichen kann für einen Zeitraum von 14 Tagen bis einem Jahr ausgestellt werden.
Preis: ca. 36 Euro beim Straßenverkehrsamt, es muß KFZ-Steuer für die Gültigkeitsdauer entrichtet werden (entweder Bankeinzug bei deutscher Bankverbindung bzw. Bareinzahlung bei einer Bank und Abgabe des Einzahlungsbeleges vor Ausgabe der Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt, die Höhe der Steuer wird beim Straßenverkehrsamt bekanntgegeben),
die Höhe der KFZ-Versicherung ist stark abhängig von der Dauer der Laufzeit, sie liegt für den 14 Tages-Zeitraum aber in etwa in der Höhe des 5-Tages-Kennzeichens
Achtung: das Fahrzeug muß für den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens gültige Tüv/AU Papiere vorweisen können.
Notwendige Unterlagen: Ausweispapiere des Antragstellers, KFZ-Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil1/2), Deckungskarte des Versicherers, für den Zeitraum gültigen Tüv/AU Bericht, bei deutschem Konto entsprechende Unterlagen (z.B. Bankkarte)
Allerdings werden die Kurzzeitkennzeichen nicht in allen Ländern anerkannt.
Preis je nach Region zwischen 60 und 120 Euro komplett mit Versicherung, Schildern und Gebühr beim Straßenverkehrsamt.
Erforderliche Unterlagen: gültige Ausweispapiere des Antragstellers bzw. Gewerbeanmeldung bei Firmen, Deckungskarte bzw. evb-Nummer der Versicherung. Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Evtl. Vollmacht wenn jemand anderes als der Halter den Antrag stellt.
Das Fahrzeug muß sich in verkehrssicherem Zustand befinden, gültige Tüv/AU sind aber nicht notwendig.
Als Alternative dazu ist das Ausfuhrkennzeichen ("Zoll-Kennzeichen") mit dem roten Feld am rechtzen Rand mit Ablaufdatum sehr interessant.
Dieses Kennzeichen kann für einen Zeitraum von 14 Tagen bis einem Jahr ausgestellt werden.
Preis: ca. 36 Euro beim Straßenverkehrsamt, es muß KFZ-Steuer für die Gültigkeitsdauer entrichtet werden (entweder Bankeinzug bei deutscher Bankverbindung bzw. Bareinzahlung bei einer Bank und Abgabe des Einzahlungsbeleges vor Ausgabe der Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt, die Höhe der Steuer wird beim Straßenverkehrsamt bekanntgegeben),
die Höhe der KFZ-Versicherung ist stark abhängig von der Dauer der Laufzeit, sie liegt für den 14 Tages-Zeitraum aber in etwa in der Höhe des 5-Tages-Kennzeichens
Achtung: das Fahrzeug muß für den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens gültige Tüv/AU Papiere vorweisen können.
Notwendige Unterlagen: Ausweispapiere des Antragstellers, KFZ-Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil1/2), Deckungskarte des Versicherers, für den Zeitraum gültigen Tüv/AU Bericht, bei deutschem Konto entsprechende Unterlagen (z.B. Bankkarte)