11.02.2011, 08:30
(08.02.2011, 23:46)stingray11 schrieb: Moin moin,
(08.02.2011, 22:47)Vibesy schrieb: Wenn die Felgen eine KBA nummer eingelassen haben sollte das kein Problem darstellen nach §19.3
ansonsten keine chance da Vergleichsgutachten seit 1.4.2010 nicht mehr zugelssen sind genau so wenig wie nur nach Festigkeitsgutachten
totaler Blödsinn, natürlich kann man Felgen mit einem Festigkeitsgutachten eintragen lassen.
Ich selbst habe im November 2010 meine Audi A8/S8 Felgen in 9x20 mit "NUR" einer
Traglastbescheinigung auf meinem TT direkt beim TÜV Nord eintragen lassen.
Hat mich mit Gewindefahrwerk 108,- Euro gekostet. Alles ganz legal bei
denen am Stützpunkt Braunschweig.... nix Hinterhofwerkstatt.
Gruß Torsten
Moin Torsten
Er hat aber Recht, Vergleichsgutachten zählen nix mehr. Es sei denn, der Hersteller seiner Felgen hat eins für ein anderes Fahrzeug und daran klemmts ja.
Du hattest auch die Traglastbescheinigung vom Hersteller oder vielmehr vom Auftraggeber, denn Audi stellt ja keine eigenen Felgen her
Gruss
Ingo