27.04.2012, 10:44
Hallo,
ich glaube, dass zwar jeder das "Richtige" meint, aber sich vielleicht etwas falsch ausdrückt.
1. Grundlage bei der Schadensabwicklung über die Versicherung ist immer, was die Bedingungen des jeweiligen Vertrages aussagen.
2. Bei den allermeisten Teilkaskoversicherungen ist Glasbruch versichert; egal ob "richtiges" Glas oder Kunststoff (ggf. Punkt 1 berücksichtigen).
3. Trübes, angelaufenes, milchiges, beschlagenes oder zerkratztes Glas ist kein Glasbruch - und somit kein erstattungspflichtiger Schaden!
4. Bei tatsächlichen Glasbruch ist die Schuldfrage unwichtig (ggf. Punkt 1 beachten).
5. Wenn die Teilkaskoversicherung mitspielt und keine Probleme damit hat, dass bei erstattungspfichtigen Heckscheibentausch auch das ganze Verdeck mitgetauscht wird und dabei die Mehrkosten selbst getragen werden -> Warum nicht?
6. Nur sollte man auch gegenüber der Kaskoversicherung mit "offenen Karten" spielen und sein Vorhaben denen auch mitteilen; die haben manchmal für Vieles mehr Verständnis als man selbst glaubt.
7. Wer glaubt, seine Versicherung betrügen zu wollen/müssen, darf sich auch nicht wundern, wenn die dann mit der großen "Keule" zurückschlagen (siehe auch u.a. Punkt 3).
8. Die "Masche", höhere Kosten beim Scheibentausch zu veranschlagen, dass der Verdecktausch günstiger wird, wird immer schwieriger, da Versicherungen auch Internet haben und ggf. auch mal bei verschiedenen Anbietern nachfragen.
9. Eine Versicherung ist keine Sparkasse o.ä.; berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtige abgelehnt. Hängt damit zusammen, dass eine Versicherung eine Solidargemeinschaft ist und somit auch verantwortlich über das Verhältnis der Beitragseinnahmen aller Versicherten zu Schadensauszahlungen Einzelner ist.
10. Wer "fair" und freundlich gegenüber seiner Versicherung ist und Punkt 9 berücksichtigt, wird auch "fair" und freundlich von ihr behandelt (wie war das nochmal: Wie man in den Wald hineinruft, so ...).
Soviel von meiner Seite.
ich glaube, dass zwar jeder das "Richtige" meint, aber sich vielleicht etwas falsch ausdrückt.
1. Grundlage bei der Schadensabwicklung über die Versicherung ist immer, was die Bedingungen des jeweiligen Vertrages aussagen.
2. Bei den allermeisten Teilkaskoversicherungen ist Glasbruch versichert; egal ob "richtiges" Glas oder Kunststoff (ggf. Punkt 1 berücksichtigen).
3. Trübes, angelaufenes, milchiges, beschlagenes oder zerkratztes Glas ist kein Glasbruch - und somit kein erstattungspflichtiger Schaden!
4. Bei tatsächlichen Glasbruch ist die Schuldfrage unwichtig (ggf. Punkt 1 beachten).
5. Wenn die Teilkaskoversicherung mitspielt und keine Probleme damit hat, dass bei erstattungspfichtigen Heckscheibentausch auch das ganze Verdeck mitgetauscht wird und dabei die Mehrkosten selbst getragen werden -> Warum nicht?
6. Nur sollte man auch gegenüber der Kaskoversicherung mit "offenen Karten" spielen und sein Vorhaben denen auch mitteilen; die haben manchmal für Vieles mehr Verständnis als man selbst glaubt.
7. Wer glaubt, seine Versicherung betrügen zu wollen/müssen, darf sich auch nicht wundern, wenn die dann mit der großen "Keule" zurückschlagen (siehe auch u.a. Punkt 3).
8. Die "Masche", höhere Kosten beim Scheibentausch zu veranschlagen, dass der Verdecktausch günstiger wird, wird immer schwieriger, da Versicherungen auch Internet haben und ggf. auch mal bei verschiedenen Anbietern nachfragen.
9. Eine Versicherung ist keine Sparkasse o.ä.; berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtige abgelehnt. Hängt damit zusammen, dass eine Versicherung eine Solidargemeinschaft ist und somit auch verantwortlich über das Verhältnis der Beitragseinnahmen aller Versicherten zu Schadensauszahlungen Einzelner ist.
10. Wer "fair" und freundlich gegenüber seiner Versicherung ist und Punkt 9 berücksichtigt, wird auch "fair" und freundlich von ihr behandelt (wie war das nochmal: Wie man in den Wald hineinruft, so ...).
Soviel von meiner Seite.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"