06.12.2012, 12:39
Zitat:3 Mehrspurige Kfz
3.1 Begrenzungsleuchten = Standlicht
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 51)
Vorhandensein: vorgeschrieben Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe als Begrenzungsleuchten. Diese zwei Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte angesehen.