01.03.2005, 13:27
Also ich versuch's mal (auch wenn ich kein Cop bin):
Meiner Meinung nach ist die Formulierung in §36 StVZO eineindeutig:
Also:
190km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> kein Aufkleber
189km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> kein Aufkleber
191km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> Aufkleber
Gruß Dirk
Meiner Meinung nach ist die Formulierung in §36 StVZO eineindeutig:
Zitat:Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit [b]unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
[/b]
Also:
190km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> kein Aufkleber
189km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> kein Aufkleber
191km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> Aufkleber
Gruß Dirk
94er 2l ABK 85 KW - Au