17.10.2013, 08:31
Hey.
Ich bin mir sicher, dass die Verjährungszeit ausgesetzt wird (oder sogar neu startet) wenn sich mit dem vergehen 'befasst' wird. Das bedeutet z. B. Neuer Fahrer wird ermittelt, neuer Sachbearbeiter befasst sich mit dem Fall (weil der andere z. B. krank ist oder den Job wechselt, etc)
Das bedeutet, dass man daheim nie weiß, wann es verjährt...
Grüße
Max
Ich bin mir sicher, dass die Verjährungszeit ausgesetzt wird (oder sogar neu startet) wenn sich mit dem vergehen 'befasst' wird. Das bedeutet z. B. Neuer Fahrer wird ermittelt, neuer Sachbearbeiter befasst sich mit dem Fall (weil der andere z. B. krank ist oder den Job wechselt, etc)
Das bedeutet, dass man daheim nie weiß, wann es verjährt...
Grüße
Max
Grüße,
Max
Max