13.04.2005, 13:05
Moin Nob,
uuff..wenn alle Punkte bei mir im Führungszeugnis stehen würde, dann müsste es als Paket zugestellt worden
Quatsch mit Soße ... natürlich stehen diese nicht im Führungszeugnis:
Zu den Thema "Verfall" der Punkte kann ich Dir diese Seite http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/punkte/punkte.html empfehlen. Dort steht alles, wie man die Punkte erarbeiten kann, aber auch wann und wie man die Punkte wieder los wird...
Gruß, Marco - Der "noch" keine Punkte hat
uuff..wenn alle Punkte bei mir im Führungszeugnis stehen würde, dann müsste es als Paket zugestellt worden
Quatsch mit Soße ... natürlich stehen diese nicht im Führungszeugnis:
Zitat:Wenn im Führungszeugnis steht:Quelle BZR
"Inhalt: Keine Eintragung",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen
Zu den Thema "Verfall" der Punkte kann ich Dir diese Seite http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/punkte/punkte.html empfehlen. Dort steht alles, wie man die Punkte erarbeiten kann, aber auch wann und wie man die Punkte wieder los wird...
Gruß, Marco - Der "noch" keine Punkte hat
Viele Grüße, Marco
ehemals Audi Cabrio 2.3e, Bj. 92 *seufs*
ehemals Audi Cabrio 2.3e, Bj. 92 *seufs*