13.04.2005, 22:15
Das ist gerade geändert worden:
Maßgeblich für die Eintragung der Punkte ist jetzt der Zeitpunkz des Vergehens und nicht mehr das Datum der Rechtsgültigkeit durch Erlaß des Bußgeldbescheides.
Dadurch sollen die Kameraden ausgebremst werden, die versuchen, über Einsprüche die Rechtsgültigkeit des Bescheides bis nach Verjährung bestehender Punkte hinauszuzögern.
Wie es allerdings bei FS - Entzug ist, weiß ich nicht, logisch wäre aber, dass auch hier das Datum des Vergehens maßgeblich ist - Links zum Thema haben ja sowohl Marco, als auch ich angegeben, für den, der es genauer wissen will oder muß...
Also fahrt vorsichtig - es lohnt einfach nicht
Uwe
Maßgeblich für die Eintragung der Punkte ist jetzt der Zeitpunkz des Vergehens und nicht mehr das Datum der Rechtsgültigkeit durch Erlaß des Bußgeldbescheides.
Dadurch sollen die Kameraden ausgebremst werden, die versuchen, über Einsprüche die Rechtsgültigkeit des Bescheides bis nach Verjährung bestehender Punkte hinauszuzögern.
Wie es allerdings bei FS - Entzug ist, weiß ich nicht, logisch wäre aber, dass auch hier das Datum des Vergehens maßgeblich ist - Links zum Thema haben ja sowohl Marco, als auch ich angegeben, für den, der es genauer wissen will oder muß...
Also fahrt vorsichtig - es lohnt einfach nicht
Uwe