zwei Fragen zur Saisonzulassung
#2
Hi Ritschie,

ich mache gerade das Gleiche.

Soweit ich weiss, darfst Du das Auto außerhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens nicht auf öffentlichem Grund abstellen.

Fahrt zum TÜV ginge nur mit Kurzzeitkennzeichen, fährst Du nach Ablauf des TÜV's mit den dann gültigen Saisonkennzeichen dorthin, kann es sein, dass Du ein Problem hast, wenn Du angehalten wirst. Wann ist denn TÜV fällig ? Wenn es sich nur um 4 Wochen Überschneidung handelt ist's vielleicht nicht so tragisch...

Bei mir ist der TÜV im Februar fällig, ich werde das Auto daher Ende Oktober schon abnehmen lassen, dann ist Ruhe.

Gruß

Uwe
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