zwei Fragen zur Saisonzulassung
#3
Hi,

habe seit Ende letzten Jahres auch ein Saisonkennzeichen 03-10
Während der "Ruhephase" darf das Fzg. NICHT auf öfentlichen Straßen stehen.
Es ist wie ein stillgelegtes Fzg. zu behandeln. Man zahlt ja auch keine Steuern dafür. Zwinker
TÜV-mäßig siehts bei mir so aus, daß mein Termin im November liegt. Ich fahre also im Oktober hin und behalte mein Nov.-Stempel! TÜV wird also nicht rückdatiert.
Andersrum müßte es ähnlich aussehen. Also wenn man im Frühjahr hinfährt behält man den alten "Termin". Nur sollte man sich auf der Hinfahrt dabei nicht erwischen lassen. Zum Punkte erzielen können vielleicht unsere Uniformierten Bewegungsmelder (Zitat Atze Schröder) Zwinker etwas sagen...
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

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Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




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