31.05.2018, 18:00
Hallo Heiko,
da liest man einiges im Netz. Z.B. hier oder hier, um mal nur 2 Beispiele zu nennen.
Beim TÜV-Süd heisst es: Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.
Eine aktuelle Gasanlage schliesst nach meinen Recherchen demnach ein H-Kennzeichen aus. Ich lasse mich aber gerne widerlegen.
da liest man einiges im Netz. Z.B. hier oder hier, um mal nur 2 Beispiele zu nennen.
Beim TÜV-Süd heisst es: Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.
Eine aktuelle Gasanlage schliesst nach meinen Recherchen demnach ein H-Kennzeichen aus. Ich lasse mich aber gerne widerlegen.