30.09.2019, 14:30
Moin moin!
Also abnehmbare AHK ist ein schwieriges Thema!
1. Die einzige (nicht sichtbare) AHK ist die von Westfalia. Diese gab aber nur und ausschließlich für die Modelle mit liegendem Ersatzrad!
Sie ist deshalb nicht sichtbar, da der Kugelkopf vertikal in die Aufnahme gesteckt wird.
2. Bei allen anderen AHK wird der Kugelkopf horizontal in die Aufnahme gesteckt. Bei der von GDW liegt die Aufnahme meines Wissen knapp
unterhalb der Stoßstange, somit muss kein Ausschnitt getätigt werden. Bei anderen Herstellern kann die Aufnahme zum Teil hinter dem Stoßfänger
liegen und somit ist ein Einschnitt in die Stoßstange von Nöten.
3. Nach vielfachem hin und her mit dem TÜV Nord wurde mir telefonisch versichert, dass eine Eintragung einer Anhängerkupplung nicht nötig ist.
Es reicht völlig aus, wenn die AHK eine E-Abnhame hat oder die ~~~~~ Welle auf dem Kennschild besitzt. Auch wenn die alte "Wellen-Abnahme"
nicht mit dem E-Prüfzeichen vergleichbar ist, soll dennoch auch hier eine Eintragung nicht von nöten sein. Natürlich ist dies keine Garantie und was schriftliches
dazu habe ich auch nicht bekommen.
4. Beim Elektrosatz bitte beachten, dass der neuere Standard der 13-Pol-Stecker ist. Wenn man Nachrüstet sollte man gleich diesen verbauen. Mit einem Adapter kann
man dann auf 7-Pol umstecken, wenn nötig.
Hoffe das sind ein paar Hilfreiche Infos!
Also abnehmbare AHK ist ein schwieriges Thema!
1. Die einzige (nicht sichtbare) AHK ist die von Westfalia. Diese gab aber nur und ausschließlich für die Modelle mit liegendem Ersatzrad!
Sie ist deshalb nicht sichtbar, da der Kugelkopf vertikal in die Aufnahme gesteckt wird.
2. Bei allen anderen AHK wird der Kugelkopf horizontal in die Aufnahme gesteckt. Bei der von GDW liegt die Aufnahme meines Wissen knapp
unterhalb der Stoßstange, somit muss kein Ausschnitt getätigt werden. Bei anderen Herstellern kann die Aufnahme zum Teil hinter dem Stoßfänger
liegen und somit ist ein Einschnitt in die Stoßstange von Nöten.
3. Nach vielfachem hin und her mit dem TÜV Nord wurde mir telefonisch versichert, dass eine Eintragung einer Anhängerkupplung nicht nötig ist.
Es reicht völlig aus, wenn die AHK eine E-Abnhame hat oder die ~~~~~ Welle auf dem Kennschild besitzt. Auch wenn die alte "Wellen-Abnahme"
nicht mit dem E-Prüfzeichen vergleichbar ist, soll dennoch auch hier eine Eintragung nicht von nöten sein. Natürlich ist dies keine Garantie und was schriftliches
dazu habe ich auch nicht bekommen.
4. Beim Elektrosatz bitte beachten, dass der neuere Standard der 13-Pol-Stecker ist. Wenn man Nachrüstet sollte man gleich diesen verbauen. Mit einem Adapter kann
man dann auf 7-Pol umstecken, wenn nötig.
Hoffe das sind ein paar Hilfreiche Infos!
Gruß Manny
Instagram: @LichtbildMuensterland
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Autofotografie
Veränderungen:
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
IMSA GTO-Folierung; Facelift Umbau; Boschmann und Hifonics Lautsprecher samt Verstärker; Audi Navigation Plus DX mit TMC-Box mit Multi-Media Interface, Dietz 1212/B, Zemex DVB-T D90 2G und Parrot CK3100;
ZV-Panikschalter im Türgriff; TFL in den Nebelscheinwerfern; Scheinwerferreinigungsanlage; 12V Steckdose im Kofferraum; Hardtop; MAM6 Felgen; Sportlenkrad mit Glatt-/Lochleder unten abgeflacht; Reinhold Module;