Fahrt zum TÜV ohne Zulassung
#4
Hallo...kann dir möglicherweise helfen da ich vor dem Winter in der gleichen Situation war:

Schreiben meiner Versicherung:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Fahrt zur Werkstatt ist möglich wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Fahrzeug muss bereits über ein amtliches Kennzeichen (wenn auch ungestempelt) verfügen.

Die Werkstatt muss sich innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgeweisenen Zulassungsbezirk oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks befinden.

Es handelt sich ume eine direkte Fahrt zur Werkstatt.

Die Deckungskarte muss sich während der Fahrt im Fahrzeug befinden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24 AG
Die Online-Versicherung


Habe ich schlussendlich nicht gebraucht aber so war die Info - ging um nötige Reparaturen für die AU....

Gruß Daniel
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Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von altonno - 25.03.2007, 23:01
RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von wiegald - 26.03.2007, 12:16
RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von DrZoidberg - 26.03.2007, 12:58
RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von semu - 26.03.2007, 13:15
RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von Ralph - 26.03.2007, 13:27
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RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von Ralph - 26.03.2007, 13:40
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RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von altonno - 27.03.2007, 17:08
RE: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung - von altonno - 29.03.2007, 21:47

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