24.04.2007, 21:05
Moin!
Quatsch, lest doch nochmal genau, was Lord geschrieben hat:
Und da gilt nunmal deutsches Recht.
Überall woanders gilt das andere Recht, nur nicht deutsches.
Also Jungs.... Hlli
Quatsch, lest doch nochmal genau, was Lord geschrieben hat:
Lord schrieb:Du bist der Eigentümer des ausländischen Fahrzeuges und hast ihn an einen Kumpel aus dem gleichen Ausland verliehen, damit er den Wagen in D (=Deutschland, Anm. d. Red.) fahren kann.Auch die Frage lautete "...in der BRD bewegt...".
Wenn der von den (deutschen..., Anm. d. Red.) Streifenhörnchen angehalten wird, dann erschieß dich lieber, denn das geht schneller und tut weniger weh.
Und da gilt nunmal deutsches Recht.
Überall woanders gilt das andere Recht, nur nicht deutsches.
Also Jungs.... Hlli