Ausländische Zulassung
#6
Moin!

Quatsch, lest doch nochmal genau, was Lord geschrieben hat:

Lord schrieb:Du bist der Eigentümer des ausländischen Fahrzeuges und hast ihn an einen Kumpel aus dem gleichen Ausland verliehen, damit er den Wagen in D (=Deutschland, Anm. d. Red.) fahren kann.
Wenn der von den (deutschen..., Anm. d. Red.) Streifenhörnchen angehalten wird, dann erschieß dich lieber, denn das geht schneller und tut weniger weh.
Auch die Frage lautete "...in der BRD bewegt...".

Und da gilt nunmal deutsches Recht.
Überall woanders gilt das andere Recht, nur nicht deutsches.

Also Jungs.... HRolleyeslli
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Ausländische Zulassung - von Dr.cab.Nob - 24.04.2007, 13:03
RE: Ausländische Zulassung - von Kai - 24.04.2007, 15:23
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