04.11.2007, 15:59
Hi Felix,
soweit ich weiß, darfst du die originale Achsbreite nicht mehr als 2% überschreiten! Sonst keine Eintragung trotz Freigängigkeit.
der dealer
soweit ich weiß, darfst du die originale Achsbreite nicht mehr als 2% überschreiten! Sonst keine Eintragung trotz Freigängigkeit.
der dealer
(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!
Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback