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(01.03.2010, 23:14)audi-paule schrieb: ich kenne diesen Beitrag.Trotzdem danke.
Würde gerne noch mehr dazu hören....
vorallem zu meinen Fragen 2 beiträge weiter oben!
Lg Paul
Hi Paul,
ok, wusste ich nicht.
Hätte gedacht, dass die Anleitung schon abschreckend genug ist. Ich persönlich würde es nicht selbst machen. Aber ich bewundere deinen Mut.
Zu deinen weiteren Fragen kann ich nichts beitragen, sorry.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Peter
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(01.03.2010, 22:37)audi-paule schrieb: Wenn ich es selber mache was erwartet mich da an kosten?
Wo bekomme ich ein Gutes Verdeck?
Was benötige ich ausser dem Verdeck noch?
Ist es besser eins mit Gestell zu kaufen und dann gegen mein Altes zu Tauschen(Plug and Play)?
Kann ich das irgendwie über die Versicherung laufen lassen?(habe ein Schnitt im Verdeck seit 1ner woche.... das Verdeck war aber schon geflickt also würde ein Gutachter sagen das es ehe schon kaputt war[denke ich mal])
Danke euch schon mal
Moin,
zu deinen Frage:
- Nur das geld für das Verdeck (neuer Stoff ca. 500 Euro)
- diverse Anbieter im netz, mal bitte danach googlen oder hier im Forum suchen
- evtl. neue Spannseile und Gummidichtungen (teuer)
- ja, auf jeden Fall, denn ein gut erhaltenes Verdeck mit Gestänge kostet ungefähr genauso viel, wenn nicht sogar weniger und dann sind es nur 6 Schrauben + Einstellarbeiten.
- kommt auf deine Police an, Teilaksko nur wenn Heckscheibe kaputt, Vollkasko ja, egal ob schon kaputt, sieht dann halt nur komisch aus für den Gutachter, sofern die versicherung überhaupt einen rausschickt.
Gruß
Ralph
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aber der gutachter kann da nichts machen vonwegen" das Verdeck war schon kaputt und wertlos" und deshalb zahlen wir den schaden nicht......
bei teilkasko reicht es da wenn die scheibe kaputt ist?oder wird dann nur eine scheibe getauscht?
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Guten Morgen
Kommt drauf an was du für eine Versicherungsform gewählt hast.
Aber in der Regel wird er dir Abzug "Neu für Alt" anrechnen. Wenn nur die Scheibe kaputt ist, wird natürlich nur die Scheibe berechnet. Was denn sonst?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
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Hallo Paule,
a) na ja, das was Ralph und Owe in Bezug auf die Schadenregulierung durch die Teilkasko geschrieben haben ist teilweise richtig. Wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt und dabei etwas geklaut wurde (was nachvollziehbar und im Umfang der Bedingungen versichert sein muß), dann zahlt die TK auch die Folgen des Aufbruches -> bei Vandalismus zahlt sie nichts.
b) In der TK sind neben anderen Schäden nur der Glasbruch versichert; d. h. Verdeckbeschädigungen sind dort nicht versichert. Ein Austausch der Heckscheibe beim Audipartner (was nicht zu empfehlen ist) kostet so ca. 600,- bis 700,- EUR; ein Verdecktausch (komplett mit Heckscheibe) bei einem "freien" Sattler so ca. 800,- bis 1.200,- EUR (Namen und Adressen findest Du hier im Board über die Suchfunktion). Wenn Du jetzt mit einem Kostenvoranschlag vom AUDI-Partner zur Versicherung gehst und dort freundlich nachfragst, ob sie sich auch dann an diesen Kosten beteiligen, wenn DU den Rest für einen Verdecktausch drauf legst, dann hättest Du nur ein "paar" hundert EUR für ein neues Verdeck gezahlt.
c) Möchtest Du das Ganze über VK abwickeln, dann bedenke, dass die Selbstbeteiligung dort um ein vielfaches höher ist als in der TK und Du im nächsten Jahr auch mehr Versicherungsbeiträge zahlst, da Dein SF-Rabatt zurückgestuft wird (um dem gleich vorzubeugen: Ein Verdecktausch beim Audipartner führt bei Deinem Baujahr zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, da Kosten von ca. 4.000,- bis 5.000,- EUR gegenüber stehen). Im übrigen wird die Versicherung auf einen Gutachter bestehen und dieser "müßte" dann den reparierten Vorschaden auch im Gutachten festhalten. Ob dann die Versicherung reguliert und in welcher Höhe, hängt von der Reparaturqualität des Vorschadens ab ("Pfusch" oder "fachmännisch").
Mein Vorschlag wäre, lass den Schnitt jetzt erstmal vom Sattler reparieren (kostet nicht viel) und wenn dann die Heckscheibe mal bricht, dann tausch' mit o.g. Vorgehensweise das ganze Verdeck aus.
Ein Tip noch: Provoziere keinen Versicherungsschaden, da der "Schuss" auch nach hinten losgehen kann und Du dann vielleicht auch noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug an den Hacken hast.
Servus
Winni
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Hallo Winni
Was war denn bei Ralph und mir nur teilweise richtig?
Wie kommst du denn darauf dass die SB bei VK um ein vielfaches höher ist als bei der TK?
Heckscheibentausch kostete bei mir beim Audi Händler übrigens 505€.
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O.k. Owe,
vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt - definitiv ist aber, dass bei "Einbruchdiebstahl" 'ne TK auch die Beseitigung der "Einbruchspruchen" bezahlt. Ansonsten habt ihr natürlich Recht, dass ein "nur" beschädigtes Verdeck nicht über die TK abgerechnet wird. Wollte dem Paul eigentlich nur ein paar Infos mit an die Hand geben, dass wenn dieser oder jener Schadenfall eintritt er dann den Verdecktausch auf Versicherungskosten vornehmen kann (deshalb auch mein Rat/Hinweis, dass er den Schnitt erstmal beim Sattler reparieren lassen und keinen Schadenfall provozieren soll)
Bzgl. warum SB bei VK höher ist als bei TK: Meistens ist es so - wird auch von den meisten Vertretern der Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsmaklern so empfohlen (z. B. TK mit SB 150 und VK mit SB 300, 500 oder noch mehr) - ob sinnvoll und wirtschaftlich oder nicht, darüber will ich gar nicht spekulieren.
Servus
Winni
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danke für eure hilfe ( besonderer dank geht an Bayerndiesel)......ich werde mir das alles überlegen und dann weiter sehen......kann mir einer einen Sattler der verdecke tauscht in Sachsen Anhalt empfelen?
Gibt es eine Liste von guten Sattlern die Verdecke wechseln?
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Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
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Ich habe vor 2 Jahren für eine Neues Verdeck und dem Wechsel der Gurte beim Sattler 1000,-€ bezahlt.
Dafür stand der Wagen 2 Tage beim Sattler, damit der Kleber auch ordentlich und in Ruhe austrocknen kann.
Gruß Michael
Mit freundlicher Lichthupe
.....die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil
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