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Hallo,
ich hatte am 20.01.09 einen Unfall bei Glatteis mit Sachschaden. Unfallbeteiligt waren nur mein Fahrzeug, die Leitplanke und ich. Die Geschwindigkeit vor dem Aufprall lag beit etwa 25 km/h. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Am 13.06.09 erhielt ich einen Bussgeldbescheid mit folgendem Wortlaut:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Sicherlich habe ich diesen Unfall verursacht, dass steht ausser Frage. Ich soll ein Bussgeld in Höhe von 75€ plus 23,50€ Verwaltungskosten zahlen. Des Weiteren sollen mir 3 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben" werden.
Nun meine eigentliche Frage: Ist diese Ordnungswidrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt? Ich habe zwischenzeitlich keine Schreiben der Polizei oder der Kreisverwaltung erhalten, auch wurde mir kein Anhörungsbogen zugestellt.
Gruß und Danke
Ralf
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Hoffentlich passend:
Zitat:Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Laut § 26 Abs. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Wenn in den ersten drei Monaten ein Bußgeldbescheid ergangen ist, egal ob an den Täter selber oder an den Fahrzeughalter, verlängert sich die Frist entsprechend. Die dreimonatige Verjährungsfrist gilt nur, wenn die Behörde in diesem Zeitraum gar keinen Bußgeldbescheid abgesendet hat. Hierbei ist der Empfang des Bußgeldbescheides nicht entscheidend, es geht vielmehr darum, dass die Behörde in diesem Fall tätig geworden ist.
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Hi Ralf!
Sehe ich genauso! Wenn du nach 3 Monaten keinen Bußgeldbscheid bekommen hast, dann ist es verjährt. Rufe doch mal mit dem Aktenzeichen bei der Bußgeldstelle an und frage, ob die Verjähring nicht bereits eingetreten ist.
Könntest Glück haben Viel Erfolg!
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Hallo,
dann hoffe ich mal das ich da raus komme. Ich würde das am liebsten einen RA regeln lassen, hoffe dass meine Rechtschutz das übernimmt.
Gruß und Danke
Ralf
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Einen RA kannst du immer noch einschalten...
Einfacher ist es, wenn du erst mal bei der Bußgeldstelle nachfragst!
Die schicken die Sachen trotzdem raus, auch wenn die Verjährung eingetreten ist.
Ich weiss nicht, ob die das mit Absicht machen oder denen das nicht auffällt!
Habe schon so einiges mitbekommen vor Gericht!
Grüße
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06.10.2010, 20:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2010, 21:00 von krujtzschoff.)
Habe lange darüber nachgedacht hier zu schreiben, da der Thread über ein Jahr alt ist!
Wer einmal in einer ähnlichen Lage sein sollte:
Das Verfahren ist nicht verjährt! Skorpi hat Recht bei Verfahren, in denen der Fahrer erst ermittelt werden muss!
Da du als Fahrzeugführer bekannt warst und damit das Verfahren gegen dich eröffnet war, ist die Verjährung 6 Monate! Früher hat man immer gesagt 6 Monat + 14 Tage! Solange braucht die Post aber glaube nicht mehr!
Grüße krujtzschoff
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(06.10.2010, 20:58)krujtzschoff schrieb: Habe lange darüber nachgedacht hier zu schreiben, da der Thread über ein Jahr alt ist!
Wer einmal in einer ähnlichen Lage sein sollte:
Das Verfahren ist nicht verjährt! Skorpi hat Recht bei Verfahren, in denen der Fahrer erst ermittelt werden muss!
Da du als Fahrzeugführer bekannt warst und damit das Verfahren gegen dich eröffnet war, ist die Verjährung 6 Monate! Früher hat man immer gesagt 6 Monat + 14 Tage! Solange braucht die Post aber glaube nicht mehr!
Moin,
biste da wirklich gaaaanz sicher? Wo steht das denn?
Einfach mal lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html
Tipp: Die zwei Wochen kommen dann ins Spiel, wenn man sich fragt, wann der Bescheid denn wohl "ergangen" ist.
Grüße
mic
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Der Tread ist auch verjährt...
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16.10.2013, 20:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2013, 20:25 von krujtzschoff.)
Hi,
Ja, bin ich! Steht in deinem Link!
Zitat:(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html, Stand: 16.10.2013
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Hi,
muss mich zuerst mal für die fehlende Auflösung entschuldigen.
Wenn ich mich recht erinnere wurde der Bußgeldbescheid auf 30€ reduziert. Was genau die Begründung war, weis ich auch nicht mehr.
Ich glaube ich werde alt.
Gruß
Ralf
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