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Hi,
Der TÜV hat auf jeder eintragung unten stehen die Daten sind unverzüglich umzuschrieben ich fahre seit 2 Jahren mit dem Blau Weissen Zetteln rum das interessiert die Polizei nicht, denn es ist ja Eingetragen!
Ich lasse es wie gewohnt beim nächsten besuch in der Zulassungsstelle Eintragen.
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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(05.04.2011, 13:32)Vibesy schrieb: Hi,
Der TÜV hat auf jeder eintragung unten stehen die Daten sind unverzüglich umzuschrieben ich fahre seit 2 Jahren mit dem Blau Weissen Zetteln rum das interessiert die Polizei nicht, denn es ist ja Eingetragen!
Ich lasse es wie gewohnt beim nächsten besuch in der Zulassungsstelle Eintragen.
Das ist so nicht ganz richtig...
Wenn da steht "unverzüglich bei der Zulassungsstelle einzutragen" MUSS das auch erfolgen, denn sonst ist zwar das Bauteil eingtragen, aber die Betriebserlaubnis erhälst du von der Zulassungsstelle und nicht vom TÜV. Dann hast du bei den Kontrollen bisher Glück gehabt.
Anders ist es bei dem Vermerk "ist bei der nächsten Änderung bei Zulassungsstelle zu ändern", dann reicht es, wenn man das beim Fahrzeugwechsel etc. macht.
Gruß
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Hallo Zusammen
Mich würde es mal interessieren, was passiert wenn z.B. die Distanzscheiben nicht eingetragen werden?
Wenn man Glück hat, denke ich das die Polizei sagt: "Ich spreche hiermit eine Verwarnung aus! Demontieren Sie die Scheiben. Anschließend führen Sie bitte den Wagen bei uns vor!"
Was droht einem hier schlimmstenfalls?
Gruß
Daniel
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Hi
das kommt drauf an wie der Beamte es einschätzt.
Spurplatten sind wenns net gerade 50mm pro Seite sind sicher nix wo einem das Auto vor Ort stillgelegt wird.
Ein anderer Motor Auspuffanlage zu breite Felgen usw sind Sachen die eine Gefährdung des Straßenverkehrs bedeuten.
Zu der Eintragung ich kenne das so 19.2 Eintragungen müßen nicht im Schein erscheine. Die 19.3 müßen sofort in den Papieren aktualisiert werden um die Betriebserlaubniss wieder zu bekommen.
MFG
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Hallo Gemeinde,
habe vergangenen Dienstag mein Schätzchen nach dem Winterschlaf wieder zugelassen & dachte, lässt Du Dir die Tieferlegung und Räder bei der Gelegenheit gleich mit eintragen, wenn Du schon mal hier bist... Und jetzt wird`s interessant...: Die Dame von der Zulassungsstelle (Wangen/Allgäu, LK Ravensburg) meinte, es wäre gar nicht zwingend nötig, die blau/weissen Zettel vom TÜV seien absolut ausreichend... Muss dazu sagen, dass ich die Sachen beim TÜV schon seit mehreren Jahren eintragen liess, bei Polizeikontrollen nie beanstandet wurde (auch nicht bei der HU), dass die Änderungen noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen waren. Schleppe zu dem Zweck immer eine Mappe mit den TÜV-Papieren im Handschuhfach mit mir mit (habe natürlich alles als Fotokopie bei mir zuhause, falls es irgendwie abhanden kommen könnte.
Jetzt zu der alles entscheidenden Frage: Wer hat jetzt recht??? Gibt es hierzu regionale Unterschiede? Ist es Ermessenssache der Behörde(n)? Werde es momentan einfach so handhaben, wie bisher...
Grüsse aus dem schönen (mal wieder verschneiten) Allgäu,
Robby
H&R 50/50mm; Räder BBS RS 219 in 9j x16 ET 09 mit 215/40 R 16; Girling 60 Bremse mit Tarox-Scheiben; Facelift-Stoßstangen; Eigenbau-Kühlergrill RS 6-Look; Schweller und Stoßstangenunterseite in Wagenfarbe; BN-Pipes ab Kat; Sitze neu geledert, Sitzmittelbahnen Alcantara, Nähte Dunkelgrün; Lenkrad aufgepolstert & neu bezogen; einige Innenraum-Teile mit Alcantara bezogen; TT-Pedale; Doorboards mit Audio-System Radion 165-4, 8" JL-Audio-Subwoofer im Skisack, Krüger & Matz KM 1004
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wiegesagt ist es eine 19.2 dann muß man es nicht nachtragen bei 19.3 schon.
MFG
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Hallo, in welcher Form stellt ein anderer Auspuff eine Gefährdung dar?
Es gibt, was Felgen und Reifen angeht ein Gerichtsurteil, welches mir mein TÜV-Prüfer letztes Jahr auch bestätigte:
Gerichtsurteil OLG Köln
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende
Das Einzige, was bei nicht gefährdenden Umbauten passieren kann, sind eine Mängelmeldung, eine Geldbuße und gegebenenfalls Punkte.
Grüße Benny
!!!Best Life Is Cabrio Drive!!!
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Mhmmm anderes Abgasverhalten Lautstärke....das ist eins der Sachen warum Autos schneller still gelegt werden als viele andere.
War nur ein Bsp. da ja die meisten Anlagen ABE haben. Es gibt ja aber auch Sportkats Fächerkrümmer usw die man eintragen muß macht man es nicht kann es schnell zu Problemen kommen.
MFG
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13.08.2013, 14:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2013, 14:44 von M-A-X.)
Beim Durchstöbern des Forums habe ich diesen (alten) Thread gefunden. Da ich bei DEKRA arbeite, kann ich anderen interessierten Lesern eine eindeutige Antwort geben:
Zum Ursprungsthema:
ABE = Eintragungsfrei, aber ABE muss mitgeführt werden, Ausnahme!: Es finden mehrere sich beeinflussende Änderungen statt. Dann muss man die Änderungen (alle) eintragen lassen (Ausnahme der Ausnahme wäre, wenn in allen "beteiligten" ABEs drinnen steht, dass die anderen Änderungen ok sind). Das wäre zum Beispiel der Fall bei Distanzscheiben mit ABE und zusätzlich Felgen mit ABE. In Summe könnten dadurch z.b. die Räder irgendwo schleifen. Daher -> Eintragen lassen.
Teilegutachten = Zum "TÜV" (oder DEKRA, KÜS; GTÜ, und wie sie alle heißen) und eine Änderung nach 19.3 vornehmen lassen (eintragen lassen).
Dort wird dann entschieden ob eine Änderung der Fahrzeupapiere (Zulassungsstelle) notwendig ist, oder nicht. Bei der Notwendigkeit gibt es die Unterschiede "bei nächster Befassung" (das heißt z.b. Ummelden beim Umzug, Halterwechsel, etc) oder "unverzüglich" (das heißt "ohne schuldhaftes zögern", also sofort^^).
Wenn man beim TÜV (im westen Deutschlands) oder bei DEKRA (im Osten Deutschlands) eine Einzelabnahme hat machen lassen (19.2) dann MUSS diese unverzüglich eingetragen werden bei der Zulassungsstelle.
Zu den Nebenthemen:
Auspuff (Abgasanlage) oder Ansauganlage (Luffi, etc) führen auch ohne ABE, Eintragung oder sonstigem zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis, da auch Umweltverträglichkeitsverschlechterungen (und damit Lautstärke) zum Erlöschen führt. (subjektiv lauter heißt hier nicht, dass es gemessen lauter sein muss).
Grüße
Max
Grüße,
Max
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