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borki schrieb:Österreich ab 15.Apr. 2006 21 EUR
Deine Angabe ist definitv unrichtig, bei Verstoß gegen die Lichtpflicht "Licht am Tag" sind nur 15 fällig.
Aufgrund einer Novellierung der Bestimmung "Licht am Tag" im § 99 Abs 5a KFG darf in Kürze auch mit NSW gefahren werden, dh NSW gelten auch als Tagfahrtlicht, sofern diese in die Fahrzeugfront integriert sind, (keine Universal-NSW).
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Hallo Zusammen,
Der neue Erlass erlaubt in Österreich nun auch den Betrieb des Nebelscheinwerfers alleine ohne die anderen Leuchten zur Verwendung als Tagfahrlicht. Eine entsprechende Tagfahrlicht Schaltung vorausgesetzt. Und nur in Verbindung mit den orinal NSW
* Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
Über die Verwendung von NSW als Tagfahrlicht läßt sich streiten, aber ich denke ich werde nur mit NSW fahren.
Hier findet ihr den genauen Wortlaut des Erlasses
Mfg Thomas
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Zitat:Tschechien 30.Okt / Ende März 16 EUR
Ist so auch nicht ganz richtig, denn bin auf meiner letzten CZ-Tour auch dazu aufgefordert worden die Funzeln einzuschalten
Fazit: 200CZK also rund 6Euronen.
Blöd nur das ich eigentlich immer Licht anhabe nur nach ein vorherigen Tankstop habe ich das Funzeln abgeschaltet und vergessen wieder einzuschalten.
Aber egal, mit 6EUR kann ich leben.
Grüsse Nobs
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borki schrieb:Winter-Lichtpflicht
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Gruß Uwe
Auch nicht richtig, kostet je nach Laune des Polizisten entweder mündliche Ermahnung oder zwischen 50 - 100PLN also ca. 12,5 - 25
Gruß Martin
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Hi, noch ne Frage, insbesondere an die Österreicher:
Ist mit Tagfahrlicht eigentlich nur "vorne" gemeint oder auch "hinten" ?
Die Tagfahrlicht-Automatik in den modernen Audis setzt ja nur die Funzeln vorne in Gang, hinten aber bleibt alles dunkel ! Wäre ich damit gesetzeskonform unterwegs oder muß ich trotzdem manuell den kompletten Abblendlicht-Christbaum anschalten (z.B. in Österreich) ??
Thx
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Servus,
nur vorne reicht als Tagfahrlicht.
Gruß,
Werner
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Hab mir gerade alles noch mal durchgelegen, da ich eine Idee zu Tagfahrlicht habe.
Folgendes ist mir aufgefallen:
Zitat:Man spricht bei ca. 80m Sichtweite von einer erheblichen Sichtbehinderung.
Sprich: 80m und weniger = Nebelleuchten / 50m und weniger = Nebelschlussleuchte
Nebelschlußleuchten düfen doch, im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern, nur bei Nebel eigeschaltet werden.
Richtig?
Gruß Roland
Hab da noch eine andere Idee zu Tagfahrlicht.
Hat man eine Chance, wenn man statt des Standlichts im Hauptscheinwerfer Etwas stärkere Birnchen verbaut und das Standlicht in die Nebelscheinwerfer integriert?
Wäre doch eigentlich die perfekte Lösung.
Das mit der Schaltung sollte kein Problem sein.
Gruß Roland.
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Ich weiss gar nicht was die Polizei hat wenn man tagsüber mit Nebelschweinwerfern fährt, ich wurde auch schonmal angehalten in irgendsonem scheiß dorf mitten in der nacht deswegen.
Ich meine die Dinger blenden ja niemanden, geht ja gar nicht, sind dafür viel zu tief (Es sei denn sie sind verstellet, aber verstelltes Abblendlicht blendet noch mehr...) Frag mich echt warum die da so hinterher sind.
Ich, der ebenfalls Motorradfahrer ist, bin ebenfalls der meinung das Tagfahrlicht keine gute Sache ist, Als Motorradfahrer muss man ja, als eindeutig schwächerer Verkehrsteilnehmer, irgendwie auf sich aufmerksam machen.
MfG Max
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Hallo !
Also ich finde das mit dem Tagfahrlich in Österreich nicht so schlimm.
Ich hab nur was gegen die, die auch in der Nacht mit den Neblern fahren, denn wenn es regnet, blenden manche Nebelscheinwerfer, die ein wenig stärker sind schon ganz schön durch die Spiegelung auf der Straße. Die von unsrem Cabrio ist da nicht so schlimm, aber es gibt Autos mit NSW, die sehr stark nach unten gerichtet sind.
ciao schorsch
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