31.08.2009, 11:41
Hallo!
Hab während meiner Suche nach einem passenden Cabrio einiges "gelernt", was den Kauf eines Fahrzeuges mit ausländischen Papieren angeht (gilt für Österreich).
Seit Mitte Juni 2009 ist in Ö. ein neues Bundesgesetz in Kraft, das die Steuerschuld (CO2) beim Kauf eines Fahrzeuges mit ausl. Papieren (das gilt auch für den gesamten EU-Raum!!!) neu regelt!!
Wird ein Fahrzeug zum ersten Mal in Ö. zugelassen, sind einige Abgaben fällig. Die bekannteste ist die NOVA. Die Berechnung der NOVA blieb trotz neuem Gesetz gleich.
Achtung aber, was den CO2-Ausstoß angeht:
Verfügt ein Fahrzeug, das zum ersten Mal in Ö. zugelassen wird (egal welches Alter) über KEIN "COC-Papier" (=EU-Blatt über den Schadstoffausstoß) und das ist bei den meisten Cabs. der Fall, weil COC-Paiere erst ab einem BJ von ca. 2003 erstellt wurden, UND ist der CO2-Ausstoß-Wert nicht bekannt oder ermittelbar, so gilt eine allgemeine Formel (und die ist kräftig!) Zitat aus dem BG:
§ 6a. (1) Die § 6 Abs. 2 bis 5 errechnete Steuer ändert sich auf Grund der folgenden Regelungen:
2. a)
Für Fahrzeuge, deren CO tief 2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2009 für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO tief 2-Ausstoß um 25 Euro je g/km.
(3) Bei Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 2, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes:
1.
Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß § 6 Abs. 4 vor, dann gilt
a)
bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2-Emissionswert und
b)
bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.
2.
Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen:
Ein Zehntel der Leistung in kW plus 3 bei Benzinmotoren oder
ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren.
Beispiel-Berechnung des Durchschnittsverbrauchs gem. § 6 Abs. 2:
133PS:10=13,3 + 3 = 16,3l/100km Verbrauch (lt. Gesetzl. Formel)
weiter zum Pkt. 1 (da wir ja nun den fiktiven Verbrauch haben...):
16,3 x 25 = 407,5 g/km Co2-Wert (fiktiv lt. Gesetz!)
das heißt (sh. Abs. 2a): 407,5 - 180 = 227,5 g/km zuviel!!! = (lt. Abs. 2a) 227,5 x 25 = EUR 5687,5,-!! (ja Euro...)
ab 2010 gilt ein noch niedrigerer CO2-Grenzwert!!! (160g/km)
Korrigiert mich, wenn ich mich verrechnet habe...
In meinem Fall damals (Fzg. hatte holländische Papiere) wären EUR 3.500,- an Strafsteuer (aufgrund zu hohen CO2-Ausstoßes) angefallen, hab mir das 2x vom Finanzamt berechnen lassen!
Also VORSICHT beim Import!!!
Neben der entstehenden Steuerschuld kommt dann noch die NOVA und die Kosten für die verpflichtende Gesamtabnahme bei der Landesregierungen dazu!!
Der Finanzbeamte sagte nur "Finger weg" - so ehrlich war er...
lg
Hab während meiner Suche nach einem passenden Cabrio einiges "gelernt", was den Kauf eines Fahrzeuges mit ausländischen Papieren angeht (gilt für Österreich).
Seit Mitte Juni 2009 ist in Ö. ein neues Bundesgesetz in Kraft, das die Steuerschuld (CO2) beim Kauf eines Fahrzeuges mit ausl. Papieren (das gilt auch für den gesamten EU-Raum!!!) neu regelt!!
Wird ein Fahrzeug zum ersten Mal in Ö. zugelassen, sind einige Abgaben fällig. Die bekannteste ist die NOVA. Die Berechnung der NOVA blieb trotz neuem Gesetz gleich.
Achtung aber, was den CO2-Ausstoß angeht:
Verfügt ein Fahrzeug, das zum ersten Mal in Ö. zugelassen wird (egal welches Alter) über KEIN "COC-Papier" (=EU-Blatt über den Schadstoffausstoß) und das ist bei den meisten Cabs. der Fall, weil COC-Paiere erst ab einem BJ von ca. 2003 erstellt wurden, UND ist der CO2-Ausstoß-Wert nicht bekannt oder ermittelbar, so gilt eine allgemeine Formel (und die ist kräftig!) Zitat aus dem BG:
§ 6a. (1) Die § 6 Abs. 2 bis 5 errechnete Steuer ändert sich auf Grund der folgenden Regelungen:
2. a)
Für Fahrzeuge, deren CO tief 2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2009 für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO tief 2-Ausstoß um 25 Euro je g/km.
(3) Bei Fahrzeugen im Sinne des § 2 Z 2, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt, gilt Folgendes:
1.
Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß § 6 Abs. 4 vor, dann gilt
a)
bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2-Emissionswert und
b)
bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.
2.
Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen:
Ein Zehntel der Leistung in kW plus 3 bei Benzinmotoren oder
ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren.
Beispiel-Berechnung des Durchschnittsverbrauchs gem. § 6 Abs. 2:
133PS:10=13,3 + 3 = 16,3l/100km Verbrauch (lt. Gesetzl. Formel)
weiter zum Pkt. 1 (da wir ja nun den fiktiven Verbrauch haben...):
16,3 x 25 = 407,5 g/km Co2-Wert (fiktiv lt. Gesetz!)
das heißt (sh. Abs. 2a): 407,5 - 180 = 227,5 g/km zuviel!!! = (lt. Abs. 2a) 227,5 x 25 = EUR 5687,5,-!! (ja Euro...)
ab 2010 gilt ein noch niedrigerer CO2-Grenzwert!!! (160g/km)
Korrigiert mich, wenn ich mich verrechnet habe...
In meinem Fall damals (Fzg. hatte holländische Papiere) wären EUR 3.500,- an Strafsteuer (aufgrund zu hohen CO2-Ausstoßes) angefallen, hab mir das 2x vom Finanzamt berechnen lassen!
Also VORSICHT beim Import!!!
Neben der entstehenden Steuerschuld kommt dann noch die NOVA und die Kosten für die verpflichtende Gesamtabnahme bei der Landesregierungen dazu!!
Der Finanzbeamte sagte nur "Finger weg" - so ehrlich war er...
lg