03.12.2009, 12:05
(03.12.2009, 10:00)Cabrioli schrieb: Du kannst versuchen, die Stadt zu verklagen oder zumindest Schadenersatz zu fordern.
Wenn aber ein Verkehrsschild auf einen schlechten Straßenzustand hingewiesen hat, hast Du keine reelle Chance, gleiches gilt wenn eine Tempobeschränkung besteht (z. B. 30).
Heute werden halt nicht mehr die Straßen repariert, sondern lediglich Verkehrschilder aufgestellt, die auf den mangelhaften Zustand hinweisen...
Außerdem wird es schwierig werden, zu beweisen dass der Schaden nicht z. B. an einem Bordstein entstanden ist...
Kurz: Wenn Du viel Zeit, Nerven und eine Rechtschutz hast kannst´ es mal angehen lassen, ansonsten ärgern, blechen und beim nächsten mal diese Straße meiden.
Also ehrlich gesagt finde ich, Du solltest es versuchen! Hab mich hier auch schon mit Straßenverkehrsamt und Straßenmeisterei angelegt... Kann bei Bedarf einige Schriftwechsel einstellen...
Denn erstens stehen zwar mittlerweile an jeder Ecke "Straßenschäden"-Schilder, aber sollte dieses Schlagloch wirklich annähernd 10 cm tief und die Straße kein besserer Feldweg sein, so ist das schon grobe Fahrlässigkeit seitens der Straßenmeisterei. Denn erstens haben diese Herrschaften zeitnah solche Schlaglöcher aufzufüllen und zweitens ist ein Loch dieser Größe nicht von heut auf morgen plötzlich da!
Was meint ihr, wie schnell bei uns im Nachbarort plötzlich die Löcher mit ner billigen Bitumenpampe zugeschmiert wurden, als ich mit einer kompletten Reparatur meiner Vorderachse inklusive Lackierung meiner Seitenschweller wegen Steinschlagschäden auf Kosten des Lanskreises gerdroht habe!!
Falls Rechtsschutz vorhanden, ab in die Werkstatt, Schaden begutachten lassen, Fotos vom Loch machen, bevor es auf wundersame Weise über Nacht verschwindet und erstmal auf die "gütliche" Tour bei der örtlichen Straßenmeisterei versuchen. Mit größeren Geschützen kannst dann immer noch kommen.
Die ham für so nen Mist nämlich ne Art Versicherung, die diese Schäden deckt.
Gruß
Sascha