Hallo zusammen,
knapp zwei Jahre nach der letzten Wortmeldung möchte ich hierzu nun auch etwas beitragen - in Form einer Frage....
Meinem 1994er Cabrio mit AAH-Motor und Automatik (Modelljahrbuchstabe "S" in der FIN) möchte ich neue Dreieckslenker verpassen. Bisher sind Dreieckslenker aus Guss verbaut. Den bisher acht Seiten in diesem Fred habe ich entnommen, dass es die wohl nicht mehr gibt. Also müssen wohl Blechlenker rein.
Bei der Suche nach Qualitätsware bei Daparto habe ich TRW und Lemförder in die engere Wahl genommen (soll KEINE WERBUNG sein!). Beide geben an, dass es unterschiedliche Dreieckslenker je nach Baujahr bzw. Fahrgestellnummer (FIN) gebe:
Lemförder: 22783 01 "ab 8G-N-001534"
TRW: JTC117 "ab 8G-R-003925"
Die originale Audi-Nummer soll 895407147A sein (jeweils alles für den linken Querlenker)
Beim Traggelenk übrigens sind die beiden (TRW und Lemförder) sich wieder einig hinsichtlich der FIN:
Lemförder: 10053 02 "ab 8G-R-003925"
TRW: JBJ117 "ab 8G-R-003925"
Mir ist zwar klar, dass ich für meinen 1994er "S-Jahrgang" dann die jeweils spätere Variante nehmen soll. Warum aber geben Lemförder und TRW beim Querlenker unterschiedliche "Altersgrenzen" an?
Grüße
Kai
P.S.: Gibt es irgendeine Regelung, dass bei Erneuerung eines Querlenkers (auf einer Seite) auch der auf der gegenüberliegenden Seite derselben Achse zu erneuern ist? Wie sieht das aus, wenn ich den "alten" Guss-Querlenker links gegen einen neuen Blech-Querlenker tausche - muss ich dann den auf der rechten Seite auch tauschen, damit nicht auf einer Seite Guss und auf der anderen Blech verbaut ist?
knapp zwei Jahre nach der letzten Wortmeldung möchte ich hierzu nun auch etwas beitragen - in Form einer Frage....
Meinem 1994er Cabrio mit AAH-Motor und Automatik (Modelljahrbuchstabe "S" in der FIN) möchte ich neue Dreieckslenker verpassen. Bisher sind Dreieckslenker aus Guss verbaut. Den bisher acht Seiten in diesem Fred habe ich entnommen, dass es die wohl nicht mehr gibt. Also müssen wohl Blechlenker rein.
Bei der Suche nach Qualitätsware bei Daparto habe ich TRW und Lemförder in die engere Wahl genommen (soll KEINE WERBUNG sein!). Beide geben an, dass es unterschiedliche Dreieckslenker je nach Baujahr bzw. Fahrgestellnummer (FIN) gebe:
Lemförder: 22783 01 "ab 8G-N-001534"
TRW: JTC117 "ab 8G-R-003925"
Die originale Audi-Nummer soll 895407147A sein (jeweils alles für den linken Querlenker)
Beim Traggelenk übrigens sind die beiden (TRW und Lemförder) sich wieder einig hinsichtlich der FIN:
Lemförder: 10053 02 "ab 8G-R-003925"
TRW: JBJ117 "ab 8G-R-003925"
Mir ist zwar klar, dass ich für meinen 1994er "S-Jahrgang" dann die jeweils spätere Variante nehmen soll. Warum aber geben Lemförder und TRW beim Querlenker unterschiedliche "Altersgrenzen" an?
Grüße
Kai
P.S.: Gibt es irgendeine Regelung, dass bei Erneuerung eines Querlenkers (auf einer Seite) auch der auf der gegenüberliegenden Seite derselben Achse zu erneuern ist? Wie sieht das aus, wenn ich den "alten" Guss-Querlenker links gegen einen neuen Blech-Querlenker tausche - muss ich dann den auf der rechten Seite auch tauschen, damit nicht auf einer Seite Guss und auf der anderen Blech verbaut ist?
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