05.05.2022, 22:11
(05.05.2022, 19:56)Audiolet schrieb:(05.05.2022, 12:14)meins0273 schrieb:Laut Händler ist dies kein Garantiefall, was mich schon sehr schockiert.
(*) Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber irgendwie geht es mir durch den Kopf, dass dieser Zeitraum doch sogar mal verlängert werden soll(te). Aber wenn der Kauf eh erst einen Monat her ist, ist das ja egal.
Hallo,
seit dem 1.1.2022 gilt die Beweislastumkehr tatsächlich erst ab einem Jahr und nicht wie bisher ab 6 Monaten.
Sofern es hier keine äußere Einwirkung oder Fehlbedienung gegeben hat, die den Mangel verursacht hat ist das ein Fall für die Gewährleistung, auf die man beim Kauf vom Händler per Gesetz Anspruch hat.
Gruß Rainer
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