08.05.2007, 00:02
Hallo U2,
da würde ich Florian jetzt mal recht geben, die Frage nach "Glasbruch oder nicht Glasbruch" ist sicher noch keine Rechtsberatung, sondern eine reine Versicherungsfrage.
Daher klärt man sowas auch am besten direkt mit der eigenen Versicherung, denn die wissen am besten, ob in Deinem Vertrag eine defekte Kunststoffscheibe als Glasbruch zu werten ist, oder nicht. Und bis zu welcher Höhe diese bezahlt wird.
Da dürfte es von Versicherung zu Versicherung durchaus gewisse Unterschiede geben.
Und nur mal so am Rande, Florian: Der Begriff "Glasbruch" impliziert doch, wann auch eine Kunststoffscheibe als Bruch zu werten ist... oder nicht?!
Sollte dieser Thread allerdings noch in eine gewisse andere Richtung tendieren, dann liefe er in der Tat Gefahr, geschlossen zu werden.... wir verstehen uns schon, gell?!
Gruss, Holli
da würde ich Florian jetzt mal recht geben, die Frage nach "Glasbruch oder nicht Glasbruch" ist sicher noch keine Rechtsberatung, sondern eine reine Versicherungsfrage.
Daher klärt man sowas auch am besten direkt mit der eigenen Versicherung, denn die wissen am besten, ob in Deinem Vertrag eine defekte Kunststoffscheibe als Glasbruch zu werten ist, oder nicht. Und bis zu welcher Höhe diese bezahlt wird.
Da dürfte es von Versicherung zu Versicherung durchaus gewisse Unterschiede geben.
Und nur mal so am Rande, Florian: Der Begriff "Glasbruch" impliziert doch, wann auch eine Kunststoffscheibe als Bruch zu werten ist... oder nicht?!
Sollte dieser Thread allerdings noch in eine gewisse andere Richtung tendieren, dann liefe er in der Tat Gefahr, geschlossen zu werden.... wir verstehen uns schon, gell?!
Gruss, Holli