11.06.2009, 09:12
@ Winni
Richtig!
Aber lt. sicherer Quelle war auch schon bisher die 10km/h Toleranzgrenze in Verwendung - dh. gemessen wird mit eingestellten 148 km/h, abzgl Mess-Toleranz von 5% bleiben an Geschwindigkeitsübertretung 10km/h übrig. Welche, sagen wir mal so, toleriert werden.
Messtoleranzen ->
Lasermessung <100km/h 3km/h - 100> 3%
Radarmessung (Standmessung) <100km/h 5km/h - 100> 5%
Radarmessung (moving) <100km/h 7km/h - 100> 7%
Nachfahrt mit ungeeichtem Tacho <100km/h 20km/h - 100> 20%
Nachfahrt mit Provida (geeichter Tacho) mit Videoaufzeichnung <100km/h 5km/h - 100> 5%
Nachfahrt mit Provida (geeichter Tacho) <100km/h 10km/h - 100> 10%
Schätzung ist zuässig ab einer Geschwindigkeitübertretung von mind. 30% und es darf maximal der Strafbetrag gem. §52 Abs.a Zif.10 lit.a = 20-21€ je nach Bundesland eingehoben werden.
LG
Werner
Richtig!
Aber lt. sicherer Quelle war auch schon bisher die 10km/h Toleranzgrenze in Verwendung - dh. gemessen wird mit eingestellten 148 km/h, abzgl Mess-Toleranz von 5% bleiben an Geschwindigkeitsübertretung 10km/h übrig. Welche, sagen wir mal so, toleriert werden.
Messtoleranzen ->
Lasermessung <100km/h 3km/h - 100> 3%
Radarmessung (Standmessung) <100km/h 5km/h - 100> 5%
Radarmessung (moving) <100km/h 7km/h - 100> 7%
Nachfahrt mit ungeeichtem Tacho <100km/h 20km/h - 100> 20%
Nachfahrt mit Provida (geeichter Tacho) mit Videoaufzeichnung <100km/h 5km/h - 100> 5%
Nachfahrt mit Provida (geeichter Tacho) <100km/h 10km/h - 100> 10%
Schätzung ist zuässig ab einer Geschwindigkeitübertretung von mind. 30% und es darf maximal der Strafbetrag gem. §52 Abs.a Zif.10 lit.a = 20-21€ je nach Bundesland eingehoben werden.
LG
Werner