Defekte Heckscheibe und TK
#1
Hallo Gemeinde,

hab ein Problem mit meiner Versicherung.

Mir hat es vor ein paar Tagen beim Öffnen des Verdecks (elektr.) die Heckscheibe zerrissen.

Nun hab ich von Speed+Sport in Ostfildern ein Angebot für den Austausch der Heckscheibe erhalten. 420 Euro Demontage+Montage Altverdeck und 210 Euro für das Einnähen einer neuen Plastikheckscheibe (dieser Preis beinhaltet auch die neue Heckscheibe).

Hab Fotos von meinem Schaden und das Angebot der HUK gemailt.
Heute meinte der Clown von der HUK das das eigentlich kein Glasbruch ist, sie aber die 210 Euro auf Kulanz zahlen. Darauf hab ich gefragt was denn mit dem Rest sei. Er meinte dann das die sowieso nur auf Kulanz zahlen und ihm die 420 Euro für Montagekosten recht hoch erscheinen.
Er müsse nächste Woche nochmal seinen Sachverständigen fragen und meldet sich dann nochmal.

Also ich hab ihm gesagt da es meine Heckscheibe ist, die von mir aus aus Pappe, Beton oder sonstwas ist ist das sehr wohl ein Glasbruch und muß von der TK gezahlt werden. Er hat darauf wieder was von Kulanz blablabla gesagt. Ich hab dann gemeint wenn der Blinker bricht ist das ja auch Glasbruch obwohl der aus Plastik besteht. Der meinte dann was von aber Konsistenz wie Glas haben oder so ähnlich. Ich wurde dann eigentlich schon sauer und dachte mir nur was der mich kann.

Jetzt meine Frage an die Experten: Müssen die die Montagekosten mittragen ???
Also ich dachte die müssen die 630 Euro Gesamtkosten - 150 Euro Selbstbeteiligung `= 480 Euro zahlen.

Lieg ich da soooo falsch ???

P.S.: Da ich ja auch noch ne VK habe meinte der zwischendrin das es ja da es Plasik ist ja eignetlich ein Fall für die VK ist.

Sind die eigentlich nur doof oder versuchen die nur sich rauszuwinden? Bin echt voll genervt wegen dem.

Also wenn es eine Gesetzesklausel oder irgendwas gibt auf das ich mich beziehen kann um mein Recht zu kriegen wäre ich euch dankbar wenn ihr mir da helfen könntet.

Gruß
Holger
mingblau-metallic, E-Verdeck,
Teil-Leder, Klima, Wurzelholz, Reinhold-Module, AC/BC Nachrüstung, Tempomatnachrüstung
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#2
Hallo,

lies mal hier:

http://www.audicabrio.info/co/showthread...rsicherung
Gruß aus dem schönen Weserbergland,

kAlle

Meine Audis:

A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971

Im Konjunktiv ist alles möglich

[Bild: b4xgeyyzc9euazynp.jpg]








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#3
Hallo Holger,

(19.04.2010, 20:44)Holger schrieb: ... Also wenn es eine Gesetzesklausel oder irgendwas gibt auf das ich mich beziehen kann um mein Recht zu kriegen wäre ich euch dankbar wenn ihr mir da helfen könntet. ...

Ja, so etwas gibt es; nennt sich "Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen" -> schau mal in diesen nach. Ich weiß jetzt nicht, ob Du bei HUK24 und HUK Allgemeine versichert bist, aber soviel Unterschied wird's da ja wohl nicht geben.

Bei der HUK24 steht in deren Bedingungen (Stand 01.01.2007) bei
Punkt C = Fahrzeugversicherung,
§ 12 = Umfang der Versicherung
I. Die Teilversicherung umfasst Schäden...
...
f) "...durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Vesicherungsschutz ausgenommen."

Da sie sich nicht weiter auslassen über die Konsistenz der Verglasung, ist somit auch ein "Glasscheibe aus glasähnlichen Stoffen" wie bei unseren Cabs mitversichert. Im übrigen wurde dieser "Glasersatzstoff" auch bei unserer ABE berücksichtigt -> gehört somit zur Verglasung des Fahrzeugs.

Montagekosten gehören natürlich zu einem ersatzpflichtigen Schaden. Ob die Höhe insgsamt o.k. ist, kann ich Dir nicht sagen; zumal hier im Forum schon gepostet wurde, dass ein Heckscheibentausch für ca. 500,- EUR über die "Bühne" ging.

Wünsch Dir viel Glück.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#4
@Bayerndiesel

kannst du mir sagen welche ABE du meinst ???? Wo finde ich das ?

Bin bei der HUK Allg.
Da steht: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht mitversichert.

Es wäre nun interessant wo das steht das unsere Heckscheibe ein Glasersatzstoff ist und in der ABE steht. Sowas bräuchte ich in schriftlicher Form um denen das um die Ohren zu haun.


Gruß
Holger
mingblau-metallic, E-Verdeck,
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#5
Hallo Holger,

die HUK hat regionale Vertreter, schau mal ins Telefonbuch unter HUK.

Vereinbare einen Termin und schildere dein Problem. Die Jungs in der Zentrale lehnen immer erstmal fast alles ab.Bin verärgert!
Gruß aus dem schönen Weserbergland,

kAlle

Meine Audis:

A3, Typ 8P, 2004
Cabrio, Typ 89, 1997
Coupé S, Typ C1, 1971

Im Konjunktiv ist alles möglich

[Bild: b4xgeyyzc9euazynp.jpg]








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#6
Ich lass es mal drauf ankommen. Notfalls Anwalt.

Aber in der Zwischenzeit die Fakten in der Hand zu haben wäre schon toll (also die Sache mit der ABE).

Die Dame hier bei uns im Ort ist leider nur für Vertragsangelegenheiten und nicht für Schadenssachen zuständig. Bei der war ich ja schon und die hat mich an die Zentrale verwiesen.

Gruß
Holger
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#7
Moin Holger,

das mit der Kulanz ist doch ein ziemlicher Schmarrn. Entweder ist eine Versicherung leistungspflichtig, und dann zahlt sie im Umfang der vereinbarten Versicherung, oder sie ist gemäss Vertrag nicht leistungspflichtig, und dann bleibst Du auf deinen Kosten sitzen.

Aus welchem Werkstoff die Heckscheibe ist, ist doch eigentlich nebensächlich. Der Argumentation der HUK folgend würden sie die Heckscheibe eines A4 Cabrios anstandslos ersetzen?

Vermutlich argwöhnt der Sachbearbeiter, dass es sich nicht um eine wie auch immer zugeführte Beschädigung, sondern um altersgemässen Verschleiss handelt, wofür die Versicherung nicht leistungspflichtig wäre.

Wie hast Du denn die Beschädigung erklärt?

Vermutlich will man nur die VK schinden, um den Beitragssatz erhöhen zu können.
Gruss aus Nordwest!

Peter Ganz geschmeidisch...
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#8
Hallo Holger,

mach mal langsam, bevor Du irgend jemanden "weh tust". Der Gutachter wird dem Sachbearbeiter schon sagen, dass ein Heckscheibenbruch zum ersatzpflichtigen Schaden in der TK zählt.

Ansonsten liegt die ABE dem KBA (Kraftfahrtbundesamt) vor und daraus abgeleitet hast Du ja den Kfz-Brief erhalten (EG-Typgenehmigung Nr. E1*98/14*0002*09 -> nachzulesen im Kfz-Brief); mehr Info's dazu habe ich leider auch nicht.

Aber vielleicht kannst Du es auch andersrum der HUK beweisen (wenn alle "Stricke reissen"), dass diese Heckscheibe aus einem Glasersatzstoff ist -> Selbststudierprogramm Nr. 138 wäre das Stichwort, besonders die Seiten 16 - 19 wären hier angeraten. Das steht, dass die Heckscheibe eine Polyglas-Heckscheibe ist.

Sollten sie dann immernoch den Standpunkt vertreten, die Heckscheibe unseres Cab's zähle nicht zur Verglasung, dann müssen sie Dir ja den Gegenbeweis antreten -> und das können sie wiederum nicht.

Also bleib erstmal "cool".
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#9
Erklärt hab ichs kurz:

Nachmittags ganz normal Dach geöffnet. Plötzlich ein Geräusch und dann war die Heckscheibe geplatzt (gerissen). Glasbruch.
Danke Bayerndiesel. Das hilft mir doch schonmal.

Naja am 28.4. hab ich bei Speed+Sport nen Termin. Da wirds dann gemacht. Die Rechnung schick ich der Versicherung und dann sehen wir weiter.

Danke nochmals.

Wird schon werden. Bei allen anderen hier hats ja auch funktioniert.

Gruß
Holger
mingblau-metallic, E-Verdeck,
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#10
Abend.
Zieh mal mit in Erwägung das komplette Verdeck zu erneuern. Gegen eine Restzahlung von dir. Wenn geklärt ist ob der Schaden übernommen wird. Was eigentlich klar ist. Lass dich nicht auf den Kulanzmist ein.

Grüße
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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