22.02.2008, 00:28
Tux schrieb:Hallo Freunde der offenen FahrkulturWer hat dir das denn erzählt???
Mal angenommen ich stapele mein Koffer/Taschen/Styropor so hoch, dass ich aus der "Rückblickscheibe" eh nix mehr sehe, dann darf ich trotzdem noch fahren, solange ich 2 Aussenspiegel habe.
Sprich, die Scheibe hinten ist für Leute, die nicht mit Rückspeigeln fahren können und um es hinten etwas heller zu machen. Kein TÜV Mensch oder grünes Männchen wir Dir das KFZ stillegen, wenn die Scheibe zu ist z.B. durch Folie oder Stoff.
Wäre auch eine interessante Frage für unsere "Ordung im Strassenverkehr" Rubrik.
Abgesehen, davon sind die Proportionen der Glasrückscheibe sehr komisch anzuschauen. Erinnert mich an HotRod's
Gruss
Thilo
Ein offizielles Schlupfloch bei der HU wäre nur Ziffer 5 in der Zulassungsbescheinigung I.