04.06.2009, 07:41
Hallo Andy,
bist Du Mitglied beim ADAC? Wenn ja, dann ruf dort mal an, die können Dir evtl. was genaueres dazu sagen.
Im übrigen wäre wichtig zu erfahren,
a) ob Du "geblitzt" oder "geschätzt" worden bist?
b) ob da noch irgentwelche Gebühren mit dabei sind (Halterauskunft, Verwaltungsgebühren usw.)?
Hatte mal in unserem Nachbarland einen Parkverstoß begangen -> Ergebnis: 180,- Euronen und mußte mich verpflichten, dort nie wieder zu parken.
Bei mir kam das von einem RA, da ich mein Auto auf einem nicht kenntlich gemachten (wenigstens für mich) Privatparkplatz abgestellt hatte. Somit mußte ich dann RA-Gebühren, Halterauskunft, Schreibgebühren usw. bezahlen -> hätte ich nicht bezahlt, wäre ich vom dortigen Bezirksgericht zu mindestens der doppelten Strafe verurteilt worden. Hatte mich damals beim ADAC erkundigt und der sagte mir,
- daß dieses wohl so richtig sei,
- es mehrere Fälle in "Austria" geben würde,
- wenn ich nicht zahle -> gibts nen Gerichtsverfahren,
- ich nur eine Chance vor Gericht hätte, wenn ich nachweisen könnte, tatsächlich nicht dort gewesen zu sein,
- Österreich und Deutschland dem amtl. Rechtshilfeabkommen beigetreten seien (sprich ein deutsche Gerichtsvollzieher würde hier Geld beitreiben)
Ach ja, und dieser Parkverstoß nannte sich damals: Besitzstandssörung, und sei ein Novum in der EU, da es diesen Verstoß nur in Österreich geben soll.
Für mich war das damals reine Abzocke und der Eigentümer und der RA haben Halbe/Halbe gemacht, denn auf diesem Privatparkplatz waren ausschließlich "Touri-Autos".
bist Du Mitglied beim ADAC? Wenn ja, dann ruf dort mal an, die können Dir evtl. was genaueres dazu sagen.
Im übrigen wäre wichtig zu erfahren,
a) ob Du "geblitzt" oder "geschätzt" worden bist?
b) ob da noch irgentwelche Gebühren mit dabei sind (Halterauskunft, Verwaltungsgebühren usw.)?
Hatte mal in unserem Nachbarland einen Parkverstoß begangen -> Ergebnis: 180,- Euronen und mußte mich verpflichten, dort nie wieder zu parken.
Bei mir kam das von einem RA, da ich mein Auto auf einem nicht kenntlich gemachten (wenigstens für mich) Privatparkplatz abgestellt hatte. Somit mußte ich dann RA-Gebühren, Halterauskunft, Schreibgebühren usw. bezahlen -> hätte ich nicht bezahlt, wäre ich vom dortigen Bezirksgericht zu mindestens der doppelten Strafe verurteilt worden. Hatte mich damals beim ADAC erkundigt und der sagte mir,
- daß dieses wohl so richtig sei,
- es mehrere Fälle in "Austria" geben würde,
- wenn ich nicht zahle -> gibts nen Gerichtsverfahren,
- ich nur eine Chance vor Gericht hätte, wenn ich nachweisen könnte, tatsächlich nicht dort gewesen zu sein,
- Österreich und Deutschland dem amtl. Rechtshilfeabkommen beigetreten seien (sprich ein deutsche Gerichtsvollzieher würde hier Geld beitreiben)
Ach ja, und dieser Parkverstoß nannte sich damals: Besitzstandssörung, und sei ein Novum in der EU, da es diesen Verstoß nur in Österreich geben soll.
Für mich war das damals reine Abzocke und der Eigentümer und der RA haben Halbe/Halbe gemacht, denn auf diesem Privatparkplatz waren ausschließlich "Touri-Autos".
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"